Eigentlich handelt die „Ampel“ nur konsequent: Wenn praktisch ohnehin fast jeder bleiben darf, muss man auch nicht mehr lange prüfen. Denn darauf läuft es hinaus: Die Bundesregierung will nach eigenen Angaben das Asylverfahren mit einer Abschaffung der Regelüberprüfung „beschleunigen“. Die Asylverfahrensberatung wird an „zivilgesellschaftliche Akteure“ (sagt eigentlich schon alles) ausgelagert.
Von der breiten Öffentlichkeit bisher kaum registriert, hat das Bundeskabinett in der vergangenen Woche einen Gesetzesentwurf gebilligt, der in seiner Tragweite das deutsche Asylrecht vollends ad absurdum führt. Die sogenannte Regelüberprüfung, die bislang nach spätestens drei Jahren erfolgen sollte, wird abschafft. Die Vorlage aus dem Bundesinnenministerium von Nancy Faeser (SPD) bedeutet im Ergebnis eine weitere Entkernung restriktiver Asylrechtsbestimmungen.
► Bisher galt: Mit der Regelüberprüfung tritt nach einer bestimmten Frist eine automatische Untersuchung dergestalt ein, ob es zwischenzeitlich Gründe für einen Widerruf oder die Rücknahme der Asylberechtigung bzw. des Flüchtlingsstatus gibt. Diese Überprüfung wurde bislang durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt.
► Künftig soll eine solche Prüfung nur noch „anlassbezogen“ erfolgen. Außerdem sollen Asylbewerber eine behördenunabhängige Beratung in Anspruch nehmen können. Die Asylverfahrensberatung soll an „zivilgesellschaftliche Akteure“ (z.B. NGOs) ausgelagert werden können, die vom Bund (sprich: Steuerzahler) entschädigt werden.
Für das Jahr 2023 sind dafür 20 Millionen Euro veranschlagt. Für das Folgejahr geht die Bundesregierung von 80 Millionen Euro aus. Die einschlägige Asylindustrie dürfte sich angesichts dieses Konjunkturprogramms schon jetzt die Hände reiben. „Um den Ausländer bestmöglich auf die Anhörung vorzubereiten, soll die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung, wenn möglich, bereits vor der Anhörung ansetzen“, sieht die „Formulierungshilfe“ aus dem Bundesinnenministerium vor.
Die Abschaffung der Regelüberprüfung reiht sich nahezu perfekt ein in das Gesetz zum „Chancen- und Aufenthaltsrecht“, das sogenannten gut integrierten Ausländern ohne gesicherten Status ein Aufenthaltsrecht zubilligt.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bringt es auf den Punkt: „Mit ihrem aktuellen Gesetzentwurf, die Regelüberprüfung abzuschaffen, ob anerkannte Asylbewerber weiter asylberechtigt sind, sendet die Bundesregierung nach weiteren Aufnahmeprogrammen oder dem Bleiberecht für Geduldete erneut das Signal einer grenzenlosen Aufnahmebereitschaft in alle Welt.“
Im Klartext: Das deutsche Asylrecht ist ab sofort das Papier nicht mehr wert, auf dem es steht. Hereinspaziert, hereinspaziert…