Umverteilung: Rechnungshof rügt „Bürgergeld“-Pläne als unverhältnismäßig

Der Bundesrechnungshof hat scharfe Kritik am Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum geplanten „Bürgergeld“ geübt, das zum Jahreswechsel das Hartz-IV-System ablösen soll. In einer Stellungnahme der Bonner Rechnungsprüfer an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages heißt es Medienberichten zufolge, einige der Neuregelungen könnten sich „als kontraproduktiv erweisen und zu vermeidbaren finanziellen Risiken für den Bundeshaushalt führen“.

Anstoß nehmen die Rechnungsprüfer vor allem an den geplanten Grenzen, unterhalb derer das Vermögen von Stütze-Beziehern während einer Übergangszeit von zwei Jahren nicht angetastet werden soll. Jede leistungsberechtigte Person darf demnach 60 000 Euro besitzen, jede weitere Person im Haushalt 30 000 Euro. Auch Wohneigentum soll verschont bleiben.

Konkret rügen die Rechnungsprüfer: „So könnte beispielsweise ein Ehepaar mit zwei Kindern trotz 150.000 Euro Spar- und Barvermögens, weiterem Vermögen, das der Altersvorsorge dient, zwei Kraftfahrzeugen und selbstgenutzten Wohneigentums (jeder Größe) Bürgergeld erhalten.“ Das sei unverhältnismäßig. „Der Bundeshaushalt sollte nicht mit dem Leistungsbezug von Personen belastet werden, bei denen grundsätzlich von einer ausreichenden Eigenleistungsfähigkeit ausgegangen werden kann“, betont die Bundesbehörde.

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