Soziale Hängematte Deutschland: Über das Bürgergeld lacht auch das Migranten-Herz!

Nicht nur deutsche Arbeitsverweigerer, auch Migranten und Ukraine-Flüchtlinge haben von Januar an Anspruch auf das ampel-sozialistische „Bürgergeld“. Sarkastisch könnte man sagen: Wer als Geringverdiener jetzt noch arbeiten geht, hat sein Leben nicht im Griff. Oder etwas sachlicher mit den Worten von Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger: „Das Bürgergeld schlägt keine Brücken ins Arbeitsleben, sondern ins Sozialtransfersystem!“

Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatte, besser bekannt als Hartz IV, erhält von Januar 2023 an automatisch einen Anspruch auf das sogenannte Bürgergeld. Dafür müssen keine neuen Anträge gestellt werden.

Der bisherige Hartz IV-Regelsatz für Alleinstehende  steigt dann von 449 auf 502 Euro monatlich. Für volljährige Partner soll es künftig einen Regelsatz von 451 Euro im Monat geben. Für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren sind Sätze von 420 Euro vorgesehen, für Sechs- bis 13-Jährige 348 Euro, für bis zu Fünfjährige 318 Euro. Bedeutet: Eine Hartz IV-berechtigte Migrantenfamilie mit fünf Kindern kommt dann auf bis zu rund 3.000 Euro netto monatlich – je nach Alter des Nachwuchses.

Der Clou: Dank der sozialistischen Fürsorge des Genossen Hubertus Heil (SPD), seines Zeichens Bundesarbeitsminister, dürfen Empfänger von „Bürgergeld“ in den ersten zwei Bezugsjahren in ihrer bisherigen Wohnung bleiben – unabhängig davon, ob Größe und damit auch Kosten angemessen erscheinen oder nicht. Der deutsche Steuerzahler wird’s richten!

Sogenanntes Schonvermögen wird in der Regel nicht angerechnet. Dazu zählen laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales Ersparnisse, aber auch Kraftfahrzeug(e) sowie Erbstücke. Dieses „Schonvermögen“ soll nur dann überprüft werden, wenn sein Wert über 60.000 Euro liegt. Für jedes weitere Haushaltsmitglied sollen nochmals 30.000 Euro als „Freibetrag“ hinzukommen.

Das bisherige Prinzip des Förderns und Forderns entfällt zunächst: So ist beispielsweise im ersten halben Jahr eine Verringerung der Leistungen in jedem Fall ausgeschlossen.

Jeder zehnte Hartz IV-Empfänger ist Syrer

Kurzum: Alle notorischen Arbeitsverweigerer, im Volksmund „Faulpelze“ oder „Sozialschmarotzer“ genannt, können sich ab Januar in der sozialen Hängematte räkeln. Aber auch das Migranten-Herz lacht! Denn: 

Seit 2007 haben sich die Ansprüche für Hartz-IV-Bezieher ohne deutschen Pass fast verdoppelt. Das geht aus einer im Juli vergangenen Jahres veröffentlichten Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten René Springer hervor. Demzufolge summierten sich die Zahlungsansprüche für ausländische Bezieher auf rund 13 Milliarden Euro. 2007 waren es „nur“ 6,6 Milliarden Euro gewesen.

Von den 13 Milliarden Euro gehen 2,6 Milliarden Euro an Bürger aus der EU und sechs Milliarden Euro an Zuwanderer aus den acht wichtigsten Asyl-Herkunftsländern – darunter Syrien (3,4 Milliarden), Afghanistan (870 Millionen Euro) und Irak (825 Millionen Euro). Laut Bundesarbeitsministerium kommt bereits etwa jeder zehnte Leistungsberechtigte (9,7 Prozent) aus Syrien. 

Wie aus einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit weiter hervorgeht, lebten (Stand März 2021) fast zwei Drittel aller erwerbsfähigen Syrer in Deutschland ganz oder teilweise von Hartz IV – gefolgt von Afghanen mit 43,7 Prozent und Somaliern mit 37,1 Prozent.

„Bürgergeld“ nimmt jegliche Lust auf Arbeit

Der Arbeitgeberpräsident Dulger kritisierte das neue Vorhaben von SPD, „Grünen“ und FDP als eine „fatale Wegmarke“. Es sei „kein Zeichen von Fairness und Respekt gegenüber den arbeitenden Menschen“, sagte Dulger beim Arbeitgebertag in Berlin. 

Handwerks-Präsident Hans Peter Wollseifer: sagte der „Rheinischen Post“ (Düsseldorf): „Viele fragen sich, warum soll ich morgens um 7 Uhr schon arbeiten, wenn derjenige, der das Bürgergeld bezieht, fast das Gleiche bekommt.“ Überspitzt: Wer als Geringverdiener noch arbeiten geht, ist selber schuld!

Beispiel: Beziehen in einer Familie (zwei Kinder zwischen sechs und 13 Jahren) beide Partner „Bürgergeld“, dann summieren sich die Leistungen auf 902 Euro (zwei Erwachsene) plus 696 Euro für die Kinder – also 1.598 Euro monatlich. Einem verheirateten Maler (gesetzlich versichert, nicht in der Kirche) mit zwei Kindern bleiben z. B. in Berlin von 2.500 Euro Monatslohn allenfalls rund 1.960 Euro netto („Bild“-Zeitung).

Doch weil der einfache Handwerker oder die Kassiererin im Supermarkt davon anders als „Bürgergeld“-Empfänger Miete und Heizkosten tragen müssen, lohnt sich das Aufstehen für beide eigentlich nicht mehr.

„Wir kommen gut durch den Winter“ – diese Prognose von „Ampel“-Kanzler Olaf Scholz (SPD) dürfte zumindest auf die rund 3,6 Millionen Hartz IV-Bezieher bzw. künftigen „Bürgergeld“-Empfänger zutreffen. Sie müssen sich in der sozialen Hängematte Deutschland um Miete und Mietnebenkosten keine Sorgen machen!

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