„Kanalratte“: Erdoğan zeigt Wolfgang Kubicki (FDP) an!

Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan hat den Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages, Wolfgang Kubicki (FDP), wegen Beleidigung angezeigt. Kubicki hatte Erdoğan mit Blick auf dessen „Flüchtlingspolitik“ im niedersächsischen Landtagswahlkampf als „kleine Kanalratte“ bezeichnet. Die Äußerung könnte für den Bundestagsvizepräsidenten jetzt ein juristisches Nachspiel haben.

Wie der „Spiegel“ berichtet, hat der Kölner Anwalt Mustafa Kaplan im Namen Erdoğans Strafanzeige wegen Beleidigung und Verleumdung gegen Kubicki gestellt. In dem anwaltlichen Schreiben heißt es dem Bericht zufolge, bei der Äußerung handele es sich um einen „rechtswidrigen Angriff auf die Ehre einer anderen Person“. Durch die Bezeichnung Erdoğans als „Kanalratte“ habe Kubicki den türkischen Präsidenten als Menschen betitelt, der als „sittlich verwahrlost, moralisch heruntergekommen und Ekel hervorrufend angesehen wird“. Hinzu komme, dass Kubickis Äußerung auch aus religiösen Gründen „unerhört“ sei – der Islam lehne derartige Beleidigungen ab, schreibe der Anwalt.

Kubicki: „Kleines, niedliches Wesen“

Kubicki hatte seine Äußerungen kürzlich noch verteidigt – „Kanalratte“ sei mitnichten eine Beleidigung, sondern vielmehr ein „kleines, niedliches, gleichwohl kluges und verschlagenes Wesen“, sagte der FDP-Politiker. Er verwies darauf, dass Kanalratten in Kinderfilmen und Spielen wie „Ratatouille“ und „Kalle Kanalratte“ vorkommen.

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