Die sprunghaft gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten werden für immer mehr Unternehmen zur Überlebensfrage. Nun will die „Ampel“-Regierung das Insolvenzrecht ändern – wie schon die Vorgängerregierung während der Corona-Hysterie.
Die Bundesregierung trifft laut Medienberichten Vorkehrungen, um eine immer wahrscheinlicher werdende Insolvenzwelle im Zuge des Energiepreis-Horrors abzufedern. „Dazu soll eine zeitlich begrenzte Erleichterung bei der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung eingeführt werden“, bestätigte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums dem „Handelsblatt“ (Düsseldorf). Für bereits zahlungsunfähige Betriebe gelte die geplante Fristverlängerung allerdings nicht.
Von der Änderung im Insolvenzrecht sollen demnach Unternehmen profitieren, die „im Kern gesund“ und auch langfristig unter den geänderten Rahmenbedingungen „überlebensfähig“ sind. Sie sollen so Zeit gewinnen, um ihre Geschäftsmodelle anpassen zu können.
Hintergrund sind die sprunghaft gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten. Laut einer aktuellen Studie des Industrieverbandes BDI werden die hohen Preise für immer mehr mittelständische Unternehmen zu einer Existenzfrage.