Urteil: Energieversorger müssen Preisgarantie einhalten!

Viele Unternehmen wollen die gestiegenen Beschaffungspreise für Strom und Gas auf die Kunden abwälzen. Das Düsseldorfer Landgericht hat dies in einem konkreten Fall jetzt untersagt. Die Energieversorger bleiben laut Gerichtsbeschluss an ihre Preisgarantien gebunden. Das Düsseldorfer Landgericht untersagte dem Unternehmen „ExtraEnergie“ per einstweiliger Verfügung (Az.: 12 O 247/22) bereits angekündigte Preiserhöhungen. Tenor: Wenn Verträge eine Preisgarantie enthalten, muss weiter zu den vertraglich vereinbarten Preisen geliefert werden. Davon ausgenommen sind Umlagen und Steuern.

Der Versorger mit Sitz im rheinischen Monheim kann gegen die nicht rechtskräftige Entscheidung noch Widerspruch einlegen.

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