„Rechtsstaat“: Afghanischer Kinderschänder kommt frei – Ärztin muss hinter Gittern

Die „volle Härte des Rechtsstaats“ (Bundesinnenministerin Nancy Faeser, SPD) sieht in Deutschland so aus: Ein Afghane kann nach der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens im Stadtpark von Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern) das Gericht als freier Mann verlassen. Weil sein Alter auf „unter 18 Jahre“ geschätzt wurde, erhielt er nur zwei Jahre auf Bewährung. Jetzt verurteilte das Amtsgericht in Garmisch-Partenkirchen eine Ärztin aus Oberbayern wegen Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse zu zwei Jahren OHNE Bewährung, sprach für drei Jahre ein Berufsverbot aus. Die Medizinerin hatte nach den Feststellungen des Gerichts im Corona-Jahr 2020 großzügig Atteste zur Maskenbefreiung ausgestellt, die Patienten zuvor jedoch nicht untersucht und auch keinen Krankheitsverlauf (Anamnese) dokumentiert.

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