Heiz-Obergrenzen in Innenräumen, um Gas zu sparen – so steht’s im Entwurf der sogenannten Kurzfristenergiesicherungsverordnung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck („Grüne“). Die Regelungen sollen bereits ab dem 1. September in Kraft treten. Das kann schwere gesundheitliche Folgen für viele Deutsche haben, warnen Experten!
Ziel der zunächst bis Februar 2023 geltenden Verordnung ist es nach Angaben der Bundesregierung, zwei Prozent des deutschen Gasverbrauchs einzusparen. Die wichtigsten Maßnahmen:
► Senkung der Lufttemperaturen in öffentlichen Gebäuden: Vorgeschrieben sind bei körperlich leichten und überwiegend sitzenden Tätigkeiten: maximal 19 Grad; bei überwiegend stehenden Tätigkeiten und leichter Bewegung: maximal 18 Grad; bei mittelschweren Arbeiten und überwiegendem Sitzen: maximal 16 Grad; bei schweren Tätigkeiten: maximal 12 Grad. Moment mal: 12 Grad – das ist so ziemlich die empfohlene Temperatur im Gemüsefach von Eisschränken!
Ausnahmen gelten in „besonders schutzwürdigen Bereichen“ wie: Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten.
► Temperatur von 19 Grad in Büros: Auch private Arbeitgeber sind berechtigt, nur die Mindesttemperatur von 19 Grad dauerhaft einzuhalten. Zudem sollen Mieter das Thermostat eigenständig herunterdrehen dürfen – unabhängig von vertraglich festgelegten Vereinbarungen, nach denen der Mieter selbstständig Mindesttemperaturen im Wohnraum gewährleisten muss.
Gefahr der Schimmelbildung
Laut Experten könnte es flächendeckend zu gesundheitlichen Problemen bis hin zur Unterkühlung kommen, weil Mieter, aber auch Eigentümer aus Angst vor nicht mehr bezahlbaren Energierechnungen die Heizung drosseln oder sogar ganz abdrehen. Ein gravierender Punkt ist dabei eine zu befürchtende Schimmelbildung. Denn: Eine geringere Raumtemperatur senkt den Taupunkt der Luftfeuchtigkeit, sie kondensiert dann eher an den Wänden. Tagsüber sollten deshalb Raumtemperaturen von möglichst 20 Grad Celsius herrschen, um Schimmelbildung zu vermeiden.
Zahlreiche Studien haben bereits Zusammenhänge zwischen der Belastung durch Schimmelpilze und Atemwegsbeschwerden belegt. Weil Sporen und Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen über die Luft eingeatmet werden, können reizende Reaktionen ausgelöst werden. So steigt in der Folge das Risiko u.a. für allgemeine Atemwegsbeschwerden, allergische Reaktionen, Asthma, Bronchitis, Kopfschmerzen und Migräne. Laut Angaben der Verbraucherzentrale sind gesundheitlich vorbelastete und immungeschwächte Menschen besonders gefährdet.
Erhöhtes Risiko für Herz-Patienten
Weil Kälte aber auch den Blutdruck durch Verengung der Blutgefäße erhöht, steigt das Risiko für Schlaganfall und Herzinfarkt – vor allem für Menschen mit bereits bestehenden Herz-Kreislauf-Krankheiten. Laut Herzstiftung sind Menschen mit folgenden Erkrankungen besonders gefährdet: Koronare Herzkrankheit, Herzinfarkt, Angina-Pectoris, Bluthochdruck, Herzschwäche, Vorhofflimmern.
Körperverletzung – steht da nicht irgendwas im Strafgesetzbuch…zum Beispiel unter Paragraf 223?