Die „Ampel“ hat sich auf Corona-Maßnahmen für den Herbst verständigt. Bundesweit soll weiterhin eine Maskenpflicht im Fernverkehr und in Kliniken gelten. Die Länder können schärfere Regeln erlassen. Lockdowns sollen ausgeschlossen sein.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) haben ein Paket mit Corona-Maßnahmen für den Herbst vorgelegt. Die aktuellen Corona-Regeln im Infektionsschutzgesetz sind bis zum 23. September befristet.
► Ab dem 1. Oktober 2022 gilt dann wieder generell und bundesweit eine Maskenpflicht im Luftverkehr, öffentlichen Personenfernverkehr sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
► In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist zudem erneut eine weitgehende Testnachweispflicht vorgesehen – Ausnahmen gelten u.a. für frisch geimpfte und genesene Personen.
► Die Länder können zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wenn das „Pandemiegeschehen dies erfordert“, etwa eine generelle Maskenpflicht auch in Innenräumen (Gastronomie, Freizeit, Sport, Kino, Theater usw.). Auch hier soll es Ausnahmen für getestete, frischgeimpfte und frischgenesene Personen geben. Im Klartext: Der 3G-Regelwahn lässt grüßen!
► Noch schärfere Maßnahmen können die Länder erlassen, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems oder der kritischen Infrastruktur droht. Dazu gehört auch eine Maskenpflicht für den Außenbereich!
Corona-Schamane Lauterbach warnte erneut vor einem „sehr schwierigen“ Herbst: Die Omikron-BA.5-Variante, die wahrscheinlich weiter vorherrschend sei, setze sich über die bisherigen Impfungen und überstandene Infektionen hinweg. Es werde „sehr viele Ausfälle beim Klinikpersonal geben, gleichzeitig wird die Zahl der Covid-Patienten auf den Normal- und Intensivstationen deutlich steigen“, unkte „Panik-Karl“, der mit allen seinen Vorhersagen bislang noch stets daneben lag.