Auf Steuerzahlerkosten: Auch Verfassungsrichter schätzen die Bundeswehr-Jets

Nicht nur Politiker, sondern auch Richter des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe haben in den letzten Jahren häufiger die Flugbereitschaft der Bundeswehr für Dienstreisen in Anspruch genommen. Das berichtet die „Berliner Zeitung“. Im Zeitraum 2017 bis 2021 seien Präsident Stephan Harbarth (CDU) und weitere Richter insgesamt 37 mal mit der Luftwaffe geflogen. 

Auslandsreisen führten die Herrschaften in den roten Roben u.a. nach Irland, Israel und Großbritannien, wo sie etwa Kollegen des Supreme Court besuchten. Präsident Harbarth flog zu Konferenzen in den Senegal und nach Georgien. „Die meisten Flüge gingen jedoch nach Berlin“, berichtet das Blatt.

Formal steht nicht nur Mitgliedern der Bundesregierung sowie dem Staatsoberhaupt, sondern auch Verfassungsrichtern die Nutzung der Flugbereitschaft zu. Allerdings sehen die Richtlinien u.a. vor, dass es keine zeitlich erreichbaren Linienflüge zum Zielort gibt.

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