Wenn es zu Gewalt zwischen Deutschen und Migranten kommt, sind in den meisten Fällen „Zuwanderer“ die Täter und Deutsche die Opfer. Dies geht aus einem aktuellen Lagebericht des Bundeskriminalamtes (BKA) zur „Kriminalität im Kontext der Zuwanderung“ hervor. Als „Zuwanderer“ definiert das BKA alle Personen mit Aufenthaltsstatus – also Asylbewerber, sogenannte Schutzberechtigte sowie geduldete Personen.
Demnach gab es im untersuchten Zeitraum 2021 im Bereich Gewaltdelikte (u.a. Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung) insgesamt 40.593 deutsche Opfer von diesbezüglichen Taten, zu denen jeweils ein „Zuwanderer“ im Sinne der BKA-Definition als tatverdächtig ermittelt wurde. Demgegenüber wurden 11.107 „Zuwanderer“ Opfer einer solchen Straftat durch einen deutschen Tatverdächtigen.
Dem Lagebild zufolge fielen in der schwersten Deliktgruppe Mord und Totschlag 140 Deutsche einer Straftat zum Opfer, an der laut BKA mindestens ein tatverdächtiger „Zuwanderer“ beteiligt war. Davon wurden 18 Personen Opfer einer vollendeten Tat. Bedeutet: Bei den übrigen Fällen überlebte das Opfer. Umgekehrt wurden in diesem Deliktfeld 42 „Zuwanderer“ Opfer von Taten, an denen mindestens ein Deutscher beteiligt war. Davon wurden drei Personen Opfer einer vollendeten Tat.
Besonders krass fällt das Verhältnis im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus: Hier wurden den BKA-Zahlen zufolge 2.496 Deutsche Opfer einer Straftat eines tatverdächtigen Migranten. Umgekehrt wurden 120 Deutsche als tatverdächtig ermittelt.