Der Anteil von nichtdeutschen Verurteilten wegen Mordes ist im Zeitraum von 2000 bis 2020 von 29,27 Prozent um rund zehn Prozentpunkte auf 39,02 Prozent gestiegen. Bei Verurteilungen wegen Totschlags nahm der Ausländeranteil in dieser Zeit sogar um fast 20 Prozentpunkte auf inzwischen 56,25 Prozent zu. Das geht aus einer Anfrage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hervor. Seit dem Jahr 2018 wurden demnach bei den nichtdeutschen verurteilten Straftätern – mit wechselnder Platzierung – die türkische, afghanische und syrische Staatsangehörigkeit am häufigsten festgestellt.
Stephan Brandner, Rechtsexperte der Fraktion und zugleich stellvertretender AfD-Bundessprecher, mahnte angesichts dieser Zahlen dringenden Handlungsbedarf an: „Das nichthinnehmbare Phänomen der dramatischen Ausländerkriminalität muss endlich gelöst werden. Die Zahlen zeigen deutlich, dass wir in Deutschland ein riesengroßes Problem mit eingewanderten Kriminellen haben. Insbesondere die Einwanderer aus Afghanistan und Syrien stellen ein gewichtiges Sicherheitsproblem für unser Land dar. Bereits bei der Einreise muss gründlich geprüft, im Zweifel abgewiesen und nach Begehen von Straftaten mit der vollen Härte des Gesetzes reagiert und abgeschoben werden.“