Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Widerrufsverfahren, bei denen überprüft wird, ob anfänglich behauptete Schutzgründe fortbestehen, drastisch heruntergefahren. Hatte das BAMF im vergangenen Jahr noch knapp 170.000 solcher Verfahren entschieden, ist deren Zahl im ersten Quartal 2022 auf rund 17.000 eingebrochen.
Wie die „Welt“ unter Berufung auf „Migrationsbehörden“ berichtet, hat das BAMF die Prüfungen „vor allem deswegen drastisch heruntergefahren, weil man eine von der Regierung angestrebte Änderung im Asylrecht schon seit der Koalitionsbildung im Dezember vorauseilend umsetzt.“ Die „Ampel“ will die Überprüfung des Schutzbedarfs demnach nur noch „anlassbezogen“ und nicht mehr regulär nach spätestens drei Jahren durchführen lassen.
Ohnedies wurde in der Vergangenheit nur ein Bruchteil der Verfahren zuungunsten von „Flüchtlingen“ entschieden. 2021 waren es 3,9 Prozent und in den ersten Monaten dieses Jahres 6,9 Prozent. Die in diesem Jahr höhere Quote hänge allerdings damit zusammen, dass die anlasslose Überprüfung bereits weitgehend eingestellt worden seien, schreibt die „Welt“.