Wie es hierzulande um die Justiz steht, wurde dieser Tage wieder besonders deutlich: Ein Afghane, der eine Frau für ihr Leben lang halbseitig gelähmt gestochen hat, wird für „schuldunfähig“ erklärt, während einem Richter, der beherzt ein absurdes Maskenurteil aufhob, bis zu fünf Jahre Haft drohen!
In der vergangenen Woche fiel am Berliner Landgericht das Urteil gegen den 2016 nach Deutschland „geflüchteten“ Afghanen Abdul Malik A. (30): schuldunfähig! Den islamischen Fanatiker hatte gestört, dass sein Opfer eine Hecke schnitt: „Frauen sollen nicht arbeiten.“
September 2021: Regina G. (58), eine Islamwissenschaftlerin (!), die sich für „Flüchtlinge“ einsetzte, pflegt ehrenamtlich einen Vorgarten im Berliner Stadtteil Wilmersdorf. Aus dem Nichts taucht ein Mann in einem blauen Kaftan auf, herrscht sie an, warum sie als Frau die Hecke schneide.
Dann sticht der Afghane brutal zu, in den Hals und in die linke Gesichtshälfte. Die Klinge durchtrennt die Halsschlagader. Regina G. erleidet einen folgenschweren Schlaganfall. Seitdem ist sie rechtsseitig gelähmt, kann nicht mehr sprechen.
Es war versuchter Mord, urteilte nun das Gericht. Doch A. kann dafür nicht bestraft werden. Weil er in einem „akut psychotischen Zustand“ handelte. Die Richterin: „Seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.“
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April 2021: Amtsrichter Christian Dettmar (59) hebt per einstweiliger Anordnung für zwei Schulen in Weimar die Corona-Zwangsmaßnahmen des Thüringer Bildungsministeriums auf (u.a. Maskenpflicht, Schnelltests). Das Urteil sorgte bundesweit für Aufsehen. Begründet hatte der mutige Freiheitsrichter seine Entscheidung mit einer Gefährdung des Kindeswohls.
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Erfurt Anklage gegen den Richter wegen angeblicher Rechtsbeugung erhoben. Wie die Behörde mitteilte, wird dem 59-Jährigen vorgeworfen, elementare Verfahrensvorschriften missachtet und gegen materielles Recht verstoßen zu haben. Der Richter soll sich laut Staatsanwaltschaft „bewusst und in schwerwiegender Weise“ über das Gesetz gestellt haben, um die aus seiner Sicht Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Corona-Regeln öffentlichkeitswirksam darzustellen.
Bizarr: Im Fall einer Verurteilung droht Christian Dettmar eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren. Darüber kann Abdul Malik A. in der Psychiatrie nur kichern.