Ab dem 1. Juni haben Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich auch Hartz IV genannt. Das sind 449 Euro monatlich und knapp 100 Euro mehr als ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen würde. Neues „Ampel“-Chaos scheint vorprogrammiert: Es fehlt Medienberichten zufolge fälschungssicheres Papier der Bundesdruckerei, Ämter seien wegen Personalmangels hoffnungslos überlastet.
Laut Bundesagentur für Arbeit haben sich Stand vergangene 44. 000 Ukrainer bei den Jobcentern Arbeit suchend gemeldet – Voraussetzung für den Anspruch auf ALG II. Klar ist: Es dürften deutlich mehr werden! Wie es heißt, müssen schon jetzt bei der Registrierung Antragsteller wegen zu langer Schlangen weggeschickt werden.