Der vor allem von den „grünen“ Ökosozialisten forcierte Sanktions-Irrsinn der EU schlägt jetzt voll auf die deutsche Wirtschaft zurück. Angesichts drastisch gedrosselter Gaslieferungen durch Russland will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck („Grüne“) noch heute, 23. Juni, die „Alarmstufe“ des nationalen Gas-Notstandsplans ausrufen. Das meldet die Deutsche Presse-Agentur (dpa) unter Berufung auf „Ampel“-Kreise. Industrie-Präsident Siegfried Rosswurm: „Es brennt lichterloh!“
Zuvor hatte bereits die „Welt“ unter Berufung auf Kreise der Energiewirtschaft berichtet, dass diese Eskalationsstufe unmittelbar bevorstehe. Die absehbar dritte und letzte Stufe auf dieser Skala wäre dann die offizielle Ausrufung eines Gas-Notstands. Dieser sieht massive staatliche Eingriffe in die Gasversorgung zunächst zulasten der Industrie vor. Bereits in Kraft ist die sogenannte Frühwarnstufe.
Was bedeutet der „Nationale Notfallplan Gas“ genau?
FRÜHWARNSTUFE
Diese Stufe ist seit dem 30. März in Kraft. Sie sieht noch keine staatlichen Eingriffe vor. Sie ist laut einer EU-Verordnung dann auszurufen, wenn es „konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise“ auf ein mögliches Ereignis gibt, das zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führen könnte.
Konkret tritt dann ein Krisenstab im Bundeswirtschaftsministerium zusammen, dem auch Behörden wie etwa die Bundesnetzagentur und Energieversorger angehören. Versorger und Betreiber der Gasleitungen müssen nun regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einschätzen. Der Staat greift aber noch nicht in den Gasmarkt ein – vielmehr sollen die Marktteilnehmer dafür sorgen, die Gasversorgung zu sichern. Dies kann etwa durch einen Rückgriff auf die derzeit nur zu rund 50 Prozent gefüllten Gasspeicher geschehen.
ALARMSTUFE
Beim Ausrufen dieser zweiten Eskalations-Stufe wird immer noch davon ausgegangen, dass der Markt die Störung vorläufig selbst bewältigen kann. Das Wirtschaftsministerium ruft diese Stufe aus, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Die Indikatoren sind im Prinzip die gleichen wie bei der Frühwarnstufe, nur wird die Lage jetzt als noch dramatischer eingestuft.
NOTFALLSTUFE
Dies ist quasi Alarmstufe Rot! Die Lage ist jetzt so dramatisch, dass – anders als bei den anderen beiden Stufen – der Staat direkt in den Markt eingreift. Konkret bedeutet das: Die Bundesnetzagentur regelt (rationiert) die Gasverteilung. Diese Notfallstufe muss per Verordnung der Bundesregierung ausgerufen werden – im Fall einer außergewöhnlich hohen Nachfrage nach Gas, einer erheblichen Störung der Gasversorgung oder einer anderen erheblichen Verschlechterung der Versorgungslage.
Dem Regelwerk zufolge müssen „nichtmarktbasierte Maßnahmen ergriffen werden“, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden sicherzustellen – der Staat greift also unmittelbar und erheblich durch klassische sozialistische Mangelverwaltung in die Gasversorgung ein. Die Bundesnetzagentur wird zum „Bundeslastverteiler“: Sie regelt (rationiert) die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen besonders „geschützt“ – diese sind möglichst bis zur letzten Kilowattstunde mit Gas zu versorgen. Dazu gehören private Haushalte, Krankenhäuser, Feuerwehr, Polizei, Katastrophenschutz, Bundeswehr oder Gaskraftwerke, die der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.
FAZIT: Dass es absehbar überhaupt so weit kommen dürfte, ist im Wesentlichen der unverantwortlichen linksgrünen Energiewende-Politik vergangener Jahre zu verdanken – die Stichwörter hierzu lauten: Atomausstieg, Kohleausstieg, Windrad-Irrsinn und Klimawahn!