Die Bundesagentur für Arbeit (BA) rechnet laut „Welt am Sonntag“ bis zum Ende dieses Jahres mit rund 750.000 ukrainischen Kriegsflüchtlingen, die einen Anspruch auf Hartz IV geltend machen werden. Bereits in den kommenden Wochen gehe die Behörde von 410.000 „ukrainischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ aus, hieß es unter Berufung auf ein vertrauliches Szenario, das Landes- und Kommunalvertretern vorgelegt worden sei.
Seit dem 1. Juni steht Flüchtlingen aus der Ukraine ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I (Hartz IV) zu, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis haben sowie hilfebedürftig und erwerbsfähig sind. Mit dem Wechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung erhöht sich die Höhe des Regelsatzes um knapp 100 Euro. Außerdem werden die tatsächlichen Wohnungskosten übernommen und der Staat (Steuerzahler) übernimmt die gesetzliche Krankenkasse.