Die Bundesregierung plant Medienberichten zufolge den Mindestabstand, den Windräder zu Häusern haben müssen, abzuschaffen. Das geht, wie das Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck („Grüne“) indirekt bestätigte, aus einem Referentenentwurf hervor. Um möglichen Bürgerprotesten vorzubeugen, soll dieser Plan aber erst nach den Wahlen in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden.
Wörtlich heißt es in der Vorlage, aus der die „Bild“-Zeitung zitiert: „Die bisherige Länderöffnungsklausel in § 249 Absatz 3 BauGB zur Einführung landesgesetzlicher Mindestabstände für Vorhaben nach § 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, soll aufgehoben werden.“
Bisher dürfen die Länder eigenständig Mindestabstände zu Windkraftanlagen festlegen. Dieses Recht soll den Ländern nun entzogen werden. Lediglich bestehende Regeln sollen weiter gelten. Dazu zählt zum Beispiel die Regel in Bayern, die festlegt, dass die Höhe der Windkraftanlage mal zehn der Mindestabstand zu ihr ist. Um zu verhindern, dass Länder wie Brandenburg, Sachsen oder Thüringen noch schnell Mindestabstände festlegen, soll der Tag des Beschlusses im Kabinett als Stichtag gelten, ab dem keine Änderungen mehr beschlossen werden dürfen.
Um möglichen Protesten der Bürger im Vorfeld der Wahl in Nordrhein-Westfalen aus dem Weg zu gehen, steht die Abschaffung des Mindestabstands aber erst für die Zeit nach der NRW-Wahl auf dem Plan der Regierung. Als Stichtag gelten der 18. oder der 25. Mai, berichtet „Bild“.