Rechtsexperten der Ruhr-Universität Bochum haben die behaupteten juristischen Vorbehalte der Bundesregierung gegen einen Weiterbetrieb der letzten sechs deutschen Kernkraftwerke als „wenig überzeugend“ zurückgewiesen!
Eine weitere Nutzung der drei zum 31. Dezember 2021 abgeschalteten und der drei zur Abschaltung anstehenden Kernkraftwerke sei „von Rechts wegen zulässig und rechtssicher regelbar“, so das Urteil der Juristen. Dafür bedürfe es „weder der Erteilung von Neugenehmigungen noch der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung“, heißt es in einer gutachterlichen Stellungnahme, die das Institut für Berg- und Energierecht erstellt hat.
Darin widersprechen die Professoren Johann-Christian Pielow und Tobias Leidinger ausdrücklich der Rechtsauffassung der von den „Grünen“ geführten Bundesministerien Wirtschaft sowie Umwelt.