Nur vier Monate im Amt: 75.600 Euro „Übergangsgeld“ für diese Totalversagerin!

Wer Bundesminister war – und sei es nur für einen Tag -, dem steht für mindestens sechs Monate ein sattes „Übergangsgeld“ zu. Die politische Totalversagerin Anne Spiegel („Grüne“) kommt so auf eine Summe von insgesamt 75.600 Euro, wie der „Bund der Steuerzahler“ ausgerechnet hat. Steuerzahler-Vize Michael Jäger kritisiert: „Wer das Kabinett verlässt, bekommt nach einem Tag Amtszeit als Ministerin 75.600 Euro Übergangsgeld. Diese Versorgung ist total überdimensioniert!“

Laut Bundesministergesetz erhalten Ressortchefs nach ihrem Ausscheiden drei Monate lang die vollen Amtsbezüge. Ab dem vierten Monat erhalten sie die Hälfte. Die Bezugsdauer richtet sich danach, wie lange jemand im Amt war. In Paragraf 14 Absatz 2 des Bundesministergesetzes heißt es: „Das Übergangsgeld wird für die gleiche Anzahl von Monaten gezahlt, für die der Berechtigte ohne Unterbrechung Amtsbezüge als Mitglied der Bundesregierung erhalten hat, jedoch mindestens für sechs Monate.“ Der Anspruch endet spätestens nach zwei Jahren. Im Fall der Ökosozialistin Anne Spiegel summieren sich die Ansprüche laut Steuerzahlerbund entsprechend auf rund 75.600 Euro.

Stephan Brandner (AfD): Übergangsregelung für Kurzzeitminister reformieren!

Der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, kündigte unterdessen an, dass seine Fraktion diese Regelungen überarbeiten werde. Es könne nicht sein, dass nach bereits einem Tag im Amt Übergangsgelder gezahlt würden, die mehreren Jahresgehältern eines Arbeiters entsprächen.

Brandner erklärte: „Anne Spiegel ist aufgrund ihres massiven Fehlverhaltens in der Vergangenheit aus dem Amt ausgeschieden. Dass sie nun mit einem völlig überdimensionierten Übergangsgeld belohnt wird, ist nicht akzeptabel. Hier müssen die Regelungen zwingend an die Realität der Menschen angepasst werden. Gerade in der jetzigen Zeit, in der viele Menschen, die redlich ihre Arbeit tun, kaum wissen, wie sie das nächste Volltanken bezahlen sollen, dürfen sich Minister, die in Ungnade gefallen sind und deswegen ihren Platz räumen müssen, nicht auch noch die Taschen voll machen.“

Von dieser „Rente“ können Normalverdiener nur träumen

Pensionsansprüche als Bundesministerin hat die Ökosozialistin zum Glück noch nicht erworben. Sonst hätte ihr schon nach gut drei Jahren Amtszeit eine fette Altersversorgung in Höhe von rund 4.600 Euro gewinkt. Aber aus ihrer insgesamt rund fünfjährigen Amtszeit als Landesministerin in Rheinland-Pfalz dürften der 41-Jährigen etwa 2.000 Euro „Rente“ zustehen – und das OHNE Abschläge schon mit 65 Jahren! Dafür müssten Normalverdiener mehr als 60 Jahre lang arbeiten!

Die „Grünen“-Politikerin hatte am Montag (11. April) „aufgrund politischen Drucks“ ihren Rücktritt erklärt. Die 41-Jährige zog damit die Konsequenzen aus einem vierwöchigen Frankreich-Urlaub, den sie als rheinland-pfälzische Umweltministerin im Sommer 2021 kurz nach der Flutkatastrophe an der Ahr angetreten hatte sowie aus der sich als unwahr herausgestellten Behauptung, sie hätte digital an Sitzungen des Mainzer Kabinetts teilgenommen. Noch am Sonntag hatte sie während einer grotesk anmutenden Pressekonferenz den Urlaub mit einem Schlaganfall ihres Mannes sowie den Corona-Belastungen ihrer Kinder begründet: „Es war zu viel.“

Zu viel ist wohl eher, was hier den Steuerzahlern einmal mehr zugemutet wird!

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