Pünktlich zum Frühlingsanfang, am kommenden Sonntag (20. März), sollen die meisten Corona-Regeln wegfallen – jedenfalls auf dem Papier. In Wirklichkeit handelt es sich um einen einzigen „Ampel“-Schwindel! Der dann geltende „Basisschutz“ ist nichts anderes als alter Wein in neuen Schläuchen. Der Deutschland-Kurier klärt wichtige Fragen.
Die meisten Pandemie-Maßnahmen sollen zum 20. März auslaufen. Das sieht der Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz der „Ampel“-Regierung vor, über den in dieser Woche Bundestag und Bundesrat abstimmen. Sogenannte Basisschutzmaßnahmen wie Test- oder Maskenpflicht sollen dann nur noch für besonders gefährdete Gruppen oder für bestimmte Bereiche gelten, kündigten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) an. Der Justizminister nimmt den Mund reichlich voll: „Wir kehren weitestgehend zur Normalität des Lebens zurück.“
Deutschland solle sich „locker machen“, propagierte die zunehmend wieder regierungstreue „Bild“-Zeitung. Schaut man genauer hin, dann entpuppt sich das Wortgeklingel vom 20.März als „Freedom Day“ als reine Augenwischerei!
► Was genau ändert sich eigentlich ab 20. März?
Ab 20. März sollen alle „tiefgreifenden“ Corona-Maßnahmen grundsätzlich aufgehoben werden. Es gilt dann ein „Basisschutz“. Der bedeutet, dass die Länder die Corona-Maßnahmen regelmäßig nach eigenem Gutdünken „an die Lage“ anpassen können. Zunächst dürfte sich vielerorts jedoch ohnehin nichts ändern!
► Wieso nicht?
Weil die derzeit geltenden Regeln laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) übergangsweise noch bis zum 2. April in Kraft bleiben sollen, damit die Länder Zeit haben, die rechtlichen Grundlagen für sogenannte Hotspot-Regelungen zu schaffen.
► Ist der „Hotspot“-Trick ein Freibrief für neue Willkür?
Darauf läuft es im Ergebnis hinaus. Es können für sogenannte Hotspot-Gebiete jederzeit wieder die alten Einschränkungen verhängt werden, wenn die Infektionszahlen ansteigen und für das Gesundheitssystem aus Sicht der Corona-Panikmacher eine starke Belastung droht.
► Jetzt mal Butter bei die Fische: Kann ein ganzes Bundesland zum „Hotspot“ erklärt werden?
Genau da liegt der Hase im Pfeffer! Ein „Hotspot“ könne ein Stadtteil, eine Stadt, eine größere Region aber auch ein ganzes Bundesland sein, räumt Panikexperte Lauterbach ein. Es können dann wieder willkürlich Zugangsbeschränkungen nach den 2G- oder 3G-Regelungen sowie eine verschärfte Maskenpflicht, Hygienekonzepte und Testpflichten erlassen werden.
Außerdem: Die neuen „Freiheiten“ gelten nur bis zum 23. September. Vor der angeblich drohenden Corona-Herbstwelle müssten neue Maßnahmen beschlossen werden, kündigte Lauterbach an.
► Welche Regeln gelten für die Maskenpflicht?
Hier droht neues Chaos. Fest steht bisher nur: Die Maskenpflicht soll auf jeden Fall in Innenräumen, in Bussen und Bahnen, Fernzügen und Flugzeugen sowie in Pflegeheimen und Krankenhäusern weiter gelten – genau wie Abstandsgebot und allgemeine Hygienevorgaben.
► Was ist mit Restaurants und Einzelhandel?
Die Maskenpflicht in Supermärkten und im Einzelhandel soll laut Gesetzentwurf nicht mehr Teil des sogenannten Basisschutzes sein. Heißt: Grundsätzlich könnten auch Restaurants und Hotels wieder ohne Maske betreten werden – vorbehaltlich abweichender „Hotspot“-Regeln!
Im Übrigen scheint auch hier das letzte „Ampel“-Wort noch nicht gesprochen zu sein. Der gesundheitspolitische Sprecher der „Grünen“, Janosch Dahmen, kritisierte auf Twitter mit Blick auf den Einzelhandel: „Es ist wenig konsistent, Maskenpflicht im ÖPNV, aber nicht im Einkaufsgedränge zu erhalten.“ Heißt: Die Ökosozialisten wollen bei den Basismaßnahmen diese Woche noch „nachschärfen“!
► Was gilt für Schulen?
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat sich zwar auf einen einheitlichen Weg aus den schulischen Corona-Maßnahmen geeinigt, aber letztendlich entscheiden die Landesregierungen. Baden-Württemberg zum Beispiel scheint an der schulischen Maskenpflicht festhalten zu wollen, obwohl diese nicht mehr Teil des sogenannten Basisschutzes ist. Der Deutsche Lehrerverband rechnet mit einem „noch bunteren und rational kaum mehr nachvollziehbaren Flickenteppich beim Corona-Schutz an Schulen“.
► Wie geht es weiter mit dem Testwahn?
Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen sollen möglich bleiben, wie aus dem Entwurf der „Ampel“-Regierung hervorgeht. Ansonsten gelten die „Hotspot“-Vorschriften. Bedeutet: Testpflichten können jederzeit und jederorts wieder in Kraft treten.
► Bedeuten die neuen „Freiheiten“ Entwarnung bei der Impfpflicht?
Ganz im Gegenteil! Um eine Belastung des Gesundheitsystems zu verhindern, „bekräftigen der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht“, heißt es im jüngsten Beschluss von Bund und Ländern. Das nächste Bund-Länder-Treffen ist für den 17. März geplant. Dann will der Deutsche Bundestag auch erstmals über einen interfraktionellen Antrag der Altparteien zur Impfpflicht beraten.
FAZIT: Der Bund reicht die Verantwortung für die Corona-Maßnahmen einfach an die Länder durch. Die können im Zweifel sogar noch rigoroser und eigenmächtiger handeln. Frage also an „Radio Eriwan“: Können wir am 20. März wirklich „Freedom Day“ feiern? Antwort: Im Prinzip ja, aber freuen Sie sich bloß nicht zu früh!