Der Deutsche Städte- und Gemeindebund rechnet mit Milliardenkosten durch Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. „Für Unterbringung und Integration müssen etwa 1.000 Euro pro Person und Monat angesetzt werden“, erklärte Verbandshauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. Derweil sind in Deutschland bereits rund 200.000 Flüchtlinge offiziell registriert (Stand 17. März) – und es werden täglich mehr! Auf die deutschen Steuerzahler kommen zusätzliche Belastungen in einer noch gar nicht überschaubaren Dimension zu.
Landsberg sagte der „Bild“-Zeitung: „Wir stehen vor riesigen Herausforderungen bei der Unterbringung und Versorgung. Das bedeutet Milliardenausgaben für Flüchtlinge. Die Kosten müssen Bund und Länder übernehmen.“ Im Klartext: Die Kosten müssen die deutschen Steuerzahler übernehmen! Landsberg mahnte zugleich eine „lückenlose Registrierung der Flüchtlinge“ an. Das sei „Aufgabe der Bundesinnenministerin“.
Der Deutsche Städtetag forderte Bund und Länder auf, die Flüchtlinge aus der Ukraine besser zu verteilen und feste Zusagen für die Finanzierung der Versorgung zu treffen. „Besonders in den Großstädten sind bald auch die neuen Notunterkünfte in Messe- und Veranstaltungshallen überfüllt“, sagte Städtetags-Präsident Markus Lewe dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND).
Schon 26 Millionen Kosten allein in Berlin
Allein in Berlin, wo die meisten Geflüchteten ankommen, sind seit Kriegsausbruch in der Ukraine Kosten in zweistelliger Millionenhöhe entstanden. Alexander Fischer (Linke), Staatssekretär in der Berliner Sozialbehörde, bezifferte die laufenden Ausgaben vor dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses (Landesparlament) auf rund 26 Millionen Euro, u.a. für den Aufbau des Ankunftszentrums in Tegel. Landesfinanzpolitiker rechnen damit, dass sehr schnell hohe dreistellige Millionenbeträge allein in der Hauptstadt fällig werden könnten.
► Welche Regeln und Leistungen gelten für Ukraine-Flüchtlinge?
Eine Übergangsverordnung des Bundesinnenministeriums sieht zunächst vor, dass sich ALLE aus der Ukraine ankommenden Personen unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft bis zum 23. Mai 2022 legal in der Bundesrepublik aufhalten können. Um Sozialleistungen zu erhalten, bedarf es jedoch einer Aufenthaltserlaubnis. Dazu ist ein sogenanntes Schutzgesuch erforderlich.
► Wer erhält Schutz in Deutschland?
Die EU-Innenminister haben sich Anfang März darauf verständigt, die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie zu aktivieren und Menschen aus drei Gruppen unter Schutz zu stellen. Erstens, Ukrainer, die seit dem 24. Februar in Folge der russischen Invasion geflohen sind. Zweitens, Menschen aus Drittstaaten oder Staatenlose, die legal in der Ukraine lebten und denen es unmöglich ist oder gewesen sein soll, sicher in ihre Heimatländer zurückzukehren. Drittens, Familienmitglieder der ersten beiden Gruppen.
Personen, die in der Ukraine studierten oder arbeiteten, aber eigentlich sicher in ihre Heimatländer zurückkehren könnten, dürfen laut Übergangsregelung bis zum 23. Mai ebenfalls in Deutschland bleiben. Sie können sich dann um „andere Formen des Aufenthalts“ bemühen. Es braucht nicht viel Phantasie, um sich auszumalen, worauf das hinauslaufen dürfte.
► Wie konkret wird aktuell verfahren?
Wer aus der Ukraine geflohen ist, erhält in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union temporär Schutz. In Deutschland wird unterschieden zwischen Fliehenden, die auf irgendeinem Weg privat eine Unterkunft finden und Menschen, die von den Behörden untergebracht werden. Wer privat untergekommen ist (Freunde, Familie, privat vermittelte Unterkunft), kann nach laut Bundesinnenministerium an diesem Ort verbleiben. Von den Behörden versorgte Flüchtlinge und vermeintliche Flüchtlinge werden deutschlandweit weiterverteilt und in Massenunterkünften untergebracht (u.a. Turnhallen, Messen, Schulen).
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bestätigte, dass seit 14. März zur Verteilung dieser Personen in die Bundesländer der sogenannte Königsteiner Schlüssel angewendet wird. Entsprechend seines Steueraufkommens und seiner Bevölkerungszahl muss jedes Bundesland dann ein bestimmtes Kontingent an Personen aufnehmen.
► Wie geht es danach weiter?
Wer an einer Adresse untergekommen ist, muss bei der jeweiligen Ausländerbehörde oder Erstaufnahmeeinrichtung ein „Schutzgesuch“ stellen. Die Behörde stellt dann eine sogenannte Fiktionsbescheinigung aus. Das ist ein Dokument, das einen vorläufigen Aufenthaltstitel bescheinigt. Drittstaatsangehörige und Staatenlose können ebenfalls ein „Schutzgesuch“.
Asylrechtsexperten befürchten deshalb eine neue Welle langwieriger Asylrechtsverfahren – mit der Folge einer noch höheren Belastung der ohnehin schon überlasteten Verwaltungsgerichte. Grund zur Freude haben also vor allem in Deutschland lebende Sozialmigranten. Ihre Verfahren dürften sich noch mehr in die Länge ziehen – mit dem Ergebnis, dass ihr Aufenthalt perpetuiert wird.
► Welche Leistungen und Rechte stehen den Ankömmlingen aus der Ukraine zu?
In Deutschland stehen ihnen Leistungen und Rechte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu. Das heißt, sie können Geld und medizinische Versorgung erhalten, aber auch eine Arbeit aufnehmen. Wer weniger als 200 Euro Vermögen hat, kann einen Anspruch auf existenzsichernde Sozialleistungen geltend machen. Monatlich sind das für alleinstehende Erwachsene 367 Euro. Weitere Gelder kommen je nach Einzelfall hinzu.
Akute medizinische Versorgung wie bei Verletzungen müssen in Krankenhäusern versorgt werden. Die Krankenhäuser können sich die Kosten beim Sozialamt erstatten lassen. Für die Behandlung planbarer Eingriffe werden sogenannte Gesundheitskarten ausgegeben, über die medizinische Leistungen abgerechnet werden. Ohne Gesundheitskarte muss jede Behandlung vorher beim Sozialamt beantragt werden.
► Allein in Polen sind schon rund 2 Mio. Flüchtlinge angekommen. Können diese Personen weiter nach Deutschland reisen?
Ja! Laut EU-Richtlinie müssen Kriegsflüchtlinge nicht in dem EU-Land bleiben, in dem sie zum ersten Mal in die EU eingereist sind. Bedeutet: Wer aus der Ukraine kommt, kann sich das Land des weiteren Verbleibs aussuchen.
► Welche Möglichkeiten gibt es noch, um in Deutschland zu bleiben?
Zum Beispiel die Möglichkeit, ein Studium oder eine Ausbildung zu beginnen oder abzuschließen; als „Fachkraft“ in Deutschland zu arbeiten oder die Familie zusammenzuführen. Alle diese Begründungen können zu einem längerfristigen Aufenthaltstitel in Deutschland führen.
FAZIT: Auf die deutschen Steuerzahler kommen Kosten in einer noch gar nicht überschaubaren Größenordnung zu!