Panikminister Karl Lauterbach (SPD) jauchzt: Nach dem rot-stasirot regierten Mecklenburg-Vorpommern hat sich der Stadtstaat Hamburg als zweites Bundesland zum sogenannten Corona-Hotspot erklärt. Das beschloss die Hamburgische Bürgerschaft (Landesparlament) mit den Stimmen der rot-„grünen“ Regierungsmehrheit und der Kommunisten (Linke). Anders als in den Nachbarländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie vorläufig den meisten anderen Bundesländern sollen in der Hansestadt Schutzmaßnahmen wie eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im Einzelhandel über den kommenden Samstag (2. April) hinaus bis Ende April beibehalten werden.
Auch die sogenannte 2G-plus-Regel für Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem negativen Test soll in Hamburg teilweise weiterhin gelten – etwa bei Tanzveranstaltungen. Absurd: Getanzt werden darf ohne Maske, während es in den Schulen –ausgenommen im Unterricht – bei der Maskenpflicht bleibt. SPD und „Grüne“ verweisen trotz der aktuell zweitniedrigsten Sieben-Tage-Inzidenz in der Hansestadt auf eine angeblich drohende Überlastung des Gesundheitssystems. Die FDP kündigte Klage an.
Was gilt eigentlich ab Sonntag?
Grundsätzlich bleibt es laut dem neuen Infektionsschutzgesetz ab Sonntag (3. April) nur noch in Kliniken oder Pflegeheimen sowie Bussen und Bahnen bei der Maskenpflicht. Dagegen sind Maskenpflicht sowie 2G- und 3G-Zutrittsregeln in Geschäften, Schulen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen nicht mehr möglich – es sei denn, das jeweilige Landesparlament stellt für eine Region oder landesweit eine besonders kritische Infektionslage fest. Abweichend davon können allerdings Geschäftsinhaber oder Veranstalter von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und auf das Anlegen einer Maske bestehen. Chaos und Streit sind also vorprogrammiert!