AfD: Corona-Impfpflicht ist verfassungswidrig und darf nicht kommen!

Die AfD hat den im Bundestag von den Altparteien fraktionsübergreifend eingebrachten Gesetzentwurf für eine Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren als verfassungswidrig kritisiert. Die Vorlage soll am 17. März 2022 im Bundestag debattiert und dann über die parlamentarischen Hürden gepeitscht werden. Der Entwurf sieht u.a. Zwangsgelder für Personen vor, die nicht dreifach geimpft sind.

Der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, erklärte dazu: „Nicht nur, dass dieser Gesetzesentwurf einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte eines jeden Bürgers darstellt; es wurde der Wähler schlichtweg von den Parteien vor der Bundestagswahl getäuscht.“

Der AfD-Politiker erinnerte daran, dass es vor der Wahl Konsens und einhelliges Versprechen gewesen war, eine Impfpflicht auszuschließen. Für ihn, Brandner, und die AfD-Fraktion stehe fest: „Eine Impfpflicht darf es nicht geben!“ 

Brandner bekräftigte: Es müsse die Entscheidung eines jeden Einzelnen bleiben, ob, wann und mit was er sich impfen lasse. Insbesondere sei zu beachten, dass die Impfung gegen Covid-19 weder vor einer Infektion, noch davor schütze, das Virus weiterzutragen. „Auch gibt es keine umfassende Analyse von Impfnebenwirkungen“, gab der AfD-Politiker zu bedenken.

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