Mit bis zu 9.000 Euro Förderprämie subventionieren die deutschen Steuerzahler aktuell den Neukauf eines E-Autos. Allein 2021 verpulverte der Staat mehr als drei Milliarden Euro für diesen Irrsinn. Jetzt belegen Recherchen des Deutschland-Kuriers Subventionsbetrügereien in einer noch unbekannten Größenordnung. Diese dürften nur die Spitze eines Eisberges sein und werden von den linksgrünen System-Medien systematisch verschwiegen.
Rolf G., ein Rentner aus Nordrhein-Westfalen, steht auf US-Stromer. Ganz besonders schätzt er das Mittelklasse-Modell „Tesla 3“. Die Neuwagenpreise fangen bei knapp 50.000 Euro an. Aber kann sich ein Rentner so einen Wagen überhaupt leisten?
Gewusst wie: Rentner G. bessert mit der „Tesla-Masche“ sein Alterseinkommen um ein hübsches Sümmchen auf. Und das geht so:
G. hält seinen „Tesla“ immer nur ein halbes Jahr, zahlt in dieser Zeit keine Kfz-Steuer. Dann verkauft er den „alten“ Stromer und legt sich einen Neuwagen zu. Das Ganze kostet ihn nicht nur nichts – G. macht sogar einen ansehnlichen Gewinn, und zwar auf Kosten der deutschen Steuerzahler!
Der gewiefte NRW-Rentner ist einer von vermutlich nicht wenigen E-Auto-Besitzern, die aus den staatlichen Förderprämien für den Kauf von Elektroautos und Plug-In-Hybriden inzwischen ein lukratives Geschäftsmodell gemacht haben. Und das funktioniert so:
Man kaufe ein Elektroauto, etwa der Marke „Tesla“. Man bezahle den Wagen bar. Man kassiere bis zu 9.000 Euro staatliche Förderprämie, wovon der Händler gut ein Drittel direkt beim Kauf verrechnet.
Der Export nach Skandinavien floriert
Ein halbes Jahr bis ein Jahr später verkauft der stolze E-Autobesitzer, in unserem Fall Rentner G., seinen Stromer wieder, allerdings noch immer fast zum Neupreis. Dank der Förderung macht G. nicht nur keinen Verlust, sondern kann sogar einen Gewinn zur Aufbesserung seines Alterseinkommens einstreichen.
Denn: Der aufkaufende Autohändler exportiert den gebrauchten Jung-Stromer sofort für vorgemerkte Kunden nach Dänemark oder Norwegen, wohin die Fahrzeuge vorzugsweise verkauft werden, und zwar für einen höheren Preis als in Deutschland. Von diesem bislang legalen Trick profitieren beide: Rentner G. und das Autohaus. Es gibt nur einen Dummen dabei – und das ist der deutsche Steuerzahler!
Inzwischen sind Autohäuser so dreist, dass sie mit diesem „Geschäftsmodell“ offen werben. E-Auto-Käufern wird ein verlustfreier Rückkauf der Stromer nach einer Mindesthaltungsfrist von sechs Monaten garantiert. So kann Rentner G. seinen „Tesla“ stets gewinnbringend gegen das neueste Modell eintauschen.
Vorsicht auch bei gebrauchten E-Autos!
Doch das ist nach DK-Recherchen nicht die einzige Betrugsmasche: Autohändler versuchen auch, eine im Prinzip mögliche Teilförderung von „jungen“ gebrauchten Stromern (nicht älter als ein Jahr, höchstens 15.000 Kilometer Fahrleistung) durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu erschleichen. Oft werden ahnungslose Kunden in den Betrug mit fingierten Fahrzeugdaten unwissentlich mit einbezogen, was aber nichts an den strafrechtlichen Konsequenzen für sie ändert.