Corona: Eckpunkte für allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren liegen vor

Das fraktionsübergreifende Konzept mehrerer Bundestagsabgeordneter für eine Impfpflicht ab 18 liegt vor. Es sieht laut Medienberichten eine Befristung der Maßnahme bis Ende kommenden Jahres vor. Geplant ist zudem eine dreifache Impfung, wie aus dem in der Hauptstadt kursierenden Eckpunktepapier für den Gesetzentwurf hervorgeht. Zwischen allen zugelassenen Impfstoffen soll Wahlfreiheit bestehen.

Die „Impfnachweispflicht gegen SARS-CoV-2″ soll den Eckpunkten zufolge für alle Erwachsenen ab 18 Jahre mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland gelten. „Sonderkonstellationen und erleichternde Ausnahmen werden wissenschaftsbasiert über eine Verordnung geregelt“, heißt es in dem Eckpunktepapier weiter. Dazu gehöre auch die Frage, inwieweit Genesungen berücksichtigt werden sollen, sowie medizinisch eindeutig begründete Ausnahmen.

Dem Papier zufolge sollen die Krankenkassen beauftragt werden, ihre Versicherten über die Abläufe und Beratungsangebote informieren „und Impfnachweise anzufordern sowie versichertenindividuell zu speichern“. Es werde dafür „den Krankenkassen eine technische Lösung (Impfportal) zur Verfügung gestellt, um die Impfnachweise datensparsam und -geschützt sammeln zu können“, heißt es in den Eckpunkten weiter.

„Wir wollen das Wissen, das wir haben, nutzen, um vor die Welle zu kommen“, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND), die zuerst über die Eckpunkte berichtet hatten.

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