Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die 2G-Regel für den Einzelhandel im Südwesten als „rechtswidrig“ gekippt. Damit gilt im Land wieder die 3G-Regelung. Es ist der zweite Rückschlag für die „grün“-schwarze Landesregierung innerhalb weniger Tage. Ab sofort gilt für den baden-württembergischen Einzelhandel, dass neben Geimpften und Genesenen auch wieder Menschen mit einem aktuellen, negativen Corona-Test in Läden einkaufen dürfen.
Mit seiner Entscheidung gab der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim der Betreiberin eines Schreibwarengeschäfts aus dem Ortenaukreis Recht. Die Richter argumentieren wie bei der letzten Entscheidung zu den Universitäten: Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen könnten nicht abgekoppelt von der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz angeordnet werden. In Bayern hatte der Verwaltungsgerichtshof die 2G-Regel kürzlich ebenfalls außer Kraft gesetzt