Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die von der „Ampel“-Koalition auf den Weg gebrachte Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Damit ist der erste Dominostein hin zu einer allgemeinen Impfpflicht gefallen! Die Novelle sieht ab dem 15. März 2022 eine Impfpflicht zunächst für das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vor.
Um die sogenannten Auffrischungsimpfungen zu beschleunigen, sollen auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker vorübergehend Impfungen gegen Covid-19 verabreichen dürfen. Für „besonders belastete“ Krankenhäuser ist erneut ein finanzieller Ausgleich (Kopfprämie) vorgesehen – was absehbar die sog. Hospitalisierungsinzidenz abermals in die Höhe treiben dürfte.
Das neue Infektionsschutzgesetz erlaubt es den Ländern, nach Gutdünken gastronomische Einrichtungen, Freizeit- und Kultureinrichtungen (u.a. Diskotheken, Clubs) zu schließen sowie Messen und Kongresse zu untersagen. Ausgeschlossen sind lediglich allgemeine Ausgangsbeschränkungen, Reiseverbote sowie die Untersagung von Übernachtungsangeboten.