Danke, „Grüne“: Wir Autofahrer sind auch 2022 wieder die Dummen!

Das Jahr 2022 beginnt für uns Autofahrer so schlecht, wie es 2021 angefangen hatte: Die Preise für Diesel und Benzin steigen weiter. Dank Ökosteuer rattert der Irrsinn an der Zapfsäule immer schneller!

Kraftstoff dürfte im neuen Jahr nicht nur teuer bleiben, sondern sogar noch teurer werden. Denn am 1. Januar erhöht sich der CO2-Preis auf 30 Euro pro Tonne, wodurch der Preis für den Liter Benzin um 8,4 Cent steigt. Diesel wird um 9,5 Cent teurer. Bedeutet: Einmal Tanken kostet dann je nach Füllmenge fünf bis acht Euro mehr!

Was sich sonst noch ändert für Autofahrer:

  • Für 2022 ist das obligatorische Mitführen von mindestens zwei Masken im Verbandskasten geplant. Dem ADAC zufolge soll hierfür die entsprechende DIN-Norm für Verbandskästen angepasst werden. Wann die Neuregelung kommt und ab wann die zwei Masken mitgeführt werden müssen, steht allerdings noch nicht fest. Als wahrscheinlich gilt der Mai.
  • Hybridförderung wird verschärft: Die Förderung für Plug-in-Hybride (PHEV) wird zum neuen Jahr neu geregelt. Den aberwitzigen Zuschuss von bis zu 6.750 Euro auf Steuerzahlerkosten gibt es nur noch dann, wenn das Fahrzeug eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweist oder höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt.
  • Neue Pkw-Typen müssen ab Juli verpflichtend mit zusätzlichen Assistenzsystemen ausgestattet werden. Vorgeschrieben ist dann beispielsweise der intelligente Geschwindigkeitsassistent ISA (Intelligent Speed Assistance), der beim Überschreiten der vorgeschriebenen Geschwindigkeit warnen soll.
  • Auch ein Rückfahr-, Spurhalte- und Notbremsassistent sowie ein Müdigkeitswarner werden für neue Typenzulassungen Pflicht.
  • Viele Autofahrer, die noch mit dem sprichwörtlich alten „Lappen“ unterwegs sind, müssen ihre Fahrerlaubnis in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen (25 Euro). Das betrifft laut ADAC die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958. Die Umtauschfrist für diese Jahrgänge sollte eigentlich am 19. Januar 2022 enden. Weil es wegen Corona aber zu sehr langen Wartezeiten bei der Bearbeitung kommt, wurde die Frist stillschweigend bis zum 19 Juli 2022 verlängert. Danach sind zunächst 10 Euro Verwarngeld fällig.
  • Der neue Bußgeldkatalog sieht u.a. höhere Bußgelder für Autofahrer vor, die auf Rad- und Fußwegen parken. 

Nun ja, das eine oder andere Problem dürfte sich dadurch erledigen, dass Deutschland auf dem Weg zur „grünen“ Lastenrad-Nation ist. Danach kommt nur noch der Eselskarren. Prost Neujahr!

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