Der 30. November 2021 ist ein schwarzer Tag für unsere Freiheits- und Grundrechte! Leider wie zu erwarten hat das Bundesverfassungsgericht mit dem Merkel-Lakaien Stephan Harbarth (CDU) an der Spitze die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen der Bundesregierung vom Frühjahr dieses Jahres als „verhältnismäßig“ bestätigt. Beschwerden gegen die sogenannte Bundesnotbremse wiesen die Karlsruher Richter zurück (Az. 1 BvR 781/21).
Die Bundesnotbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie war nach der heute (30.11.) verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte. Die Karlsruher Richter erklärten in ihrem befremdlichen Urteil, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen hätten „in der Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz“ sowie der Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems gedient. Auch das Verbot von Präsenzunterricht habe das Recht auf schulische Bildung nicht verletzt.
Die Richter räumen zwar ein, dass die Maßnahmen in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingreifen würden. ABER: Nach eingehender Prüfung „waren die hier zu beurteilenden Kontakt- und selbst die Ausgangsbeschränkungen in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar.“
Das Urteil dürfte bei Söder & Co. die Sektkorken knallen lassen – ist es doch eine Blankovollmacht für weitere massive Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten durch das Corona-Regime! Verfassungsgerichtspräsident Harbarth selbst hatte erst dieser Tage noch im ZDF einen entsprechenden Fingerzeig gegeben: Es gehe zwar um „ein bestimmtes Gesetz zu einem bestimmten Zeitpunkt.“ Aus den ausführlichen Begründungen ergäben sich aber üblicherweise „Hinweise für Folgefragen, die sich stellen werden, etwa für kommende Pandemien oder für Maßnahmen in der gegenwärtigen Pandemie für die kommenden Monate.“
Wie kam es zu dem Urteil?
Die Einführung der Notbremse hatte eine Klagewelle beim Bundesverfassungsgericht ausgelöst. Weil die Maßnahmen direkt per Bundesgesetz beschlossen worden waren, war der Umweg über die Verwaltungsgerichte nun nicht mehr nötig. Bis zur zweiten Augusthälfte waren in Karlsruhe mehr als 300 Verfassungsbeschwerden und Eilanträge eingegangen.
Wogegen wurde geklagt?
Mit der Notbremse wollte der Bund sicherstellen, dass überall dieselben Maßnahmen greifen, sobald sich die Corona-Lage in einer Region zuspitzt. Sie musste seit dem 24. April automatisch gezogen werden, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 100 überschritt. Der Wert gibt an, wie viele Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner es binnen einer Woche gab.
Die Bundesnotbremse sah u.a. Ausgangssperren nachts zwischen 22.00 und 5.00 Uhr vor. Menschen aus einem Haushalt durften sich nur mit einer anderen Person und deren Kindern bis 14 Jahren treffen. Schulen waren gehalten, ab dem Schwellenwert 100 auf Wechselunterricht umzustellen. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 war Präsenzunterricht ganz untersagt.
Die bis Ende Juni bundesweit geltenden gesetzlichen Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bleiben somit vorerst weiter bestehen. Beispiellose Grundrechtseinschränkungen und ein Bundesverfassungsgericht mit einem Duzfreund der Kanzlerin an der Spitze: Diese Mischung ist Grund zur Besorgnis!
Hier eine erste Einschätzung des Karlsruher Urteils durch den RTL-Reporter: