Die Lockdown-Junkies kommen von ihrer Sucht einfach nicht mehr los! Vor dem Hintergrund einer angeblich vierten Corona-Welle plant die Landesregierung des Freistaats Sachsen drastische und in Teilen offenkundig verfassungswidrige Maßnahmen zur Verschärfung der Eingriffe in Bürgerrechte. Nur wer geimpft oder genesen (sogenannte 2G-Regel) ist, soll demnach von den drakonischen Einschränkungen ausgenommen bleiben. Das „Modell Sachsen“ läuft im Ergebnis auf einen Quasi-Lockdown für Impfverweigerer hinaus. Es steht zu befürchten, dass es schnell bundesweit Schule machen dürfte.
Im Einzelnen hat die Landesregierung in Dresden folgende „Eckpunkte“ fixiert:
- 2G-Ausweitung: Das Modell soll in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen und in Freizeit- und Kultureinrichtungen, Clubs und Bars Pflicht werden. Auch Großveranstaltungen im Freien sind davon betroffen. Bisher können Betreiber bis zur Überlastungsstufe (Auslastung der Kliniken mit Covid-Patienten) selbst entscheiden, ob sie Zugang nur für geimpfte und genesene Menschen möglich machen.
- Bus und Bahn: FFP2-Masken im ÖPNV sollen ebenfalls Pflicht werden.
- Arbeitsplatz: Erneute „Empfehlung“ zum Homeoffice und zur 3G-Regel am Arbeitsplatz.
In dieser Woche soll es eine brachial auf zwei Tage verkürzte Experten-Anhörung zu den „Eckpunkten“ geben. Die endgültige Entscheidung soll dann am Freitag (5. November) auf einer Sondersitzung des sächsischen Kabinetts fallen. Die Maßnahmen sollen ab Montag (8.November) im gesamten Freistaat gelten.
Muss Karlsruhe wieder einmal entscheiden?
Die „Wissenschaftlichen Dienste“ des Deutschen Bundestages (Ausarbeitung WD 3-3000-148/21) sieht unterdessen im Ausschluss Ungeimpfter von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben „einen schwerwiegenden Eingriff.“ Somit dürfte schon jetzt klar sein, dass die Verfassungsrichter wieder einmal das letzte Wort auch über die Maßnahmen in Sachsen haben werden. „Das Infektionsschutzgesetz erlaubt es den Ländern zwar, derartige Maßnahmen zu ergreifen“, sagt Sachsens Ex-Justizminister Jürgen Martens (FDP) – ABER: „Ob sie verfassungsgemäß sind, ist fraglich.“ Bedeutet: Am Ende muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden!
Sächsischer Minister trotz Impfung infiziert
Da entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, dass sich der sächsische Kultusminister Christian Piwarz (CDU) trotz vollständiger Impfung (!) mit Corona infiziert hat. Nach Auftreten von Erkältungssymptomen habe das sowohl ein Schnelltest als auch ein anschließender PCR-Test bestätigt, teilte sein Ministerium mit. Piwarz befinde sich in häuslicher Quarantäne. Auch Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) musste sich in häusliche Quarantäne begeben, nachdem seine ebenfalls geimpfte Frau positiv auf Corona getestet wurde.