Die EU droht bereits mit Gegenmaßnahmen und Bußgeldern. Dabei folgt das polnische Gericht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, nur dass die polnischen Richter, im Gegensatz zu Karlsruhe, ihre eigenen Urteile auch ernst nehmen. Eine Kolumne von Gunnar Beck, Europaabgeordneter der AfD.