In einer gemeinsamen Erklärung haben die beiden Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion, Weidel und Chruppalla, den Rücktritt des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) gefordert. Hintergrund ist das Hammerurteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Unwirksamkeit und Unrechtmäßigkeit der im Frühjahr 2020 von der bayerischen Staatsregierung verhängten Corona-Ausgangssperren.
Dazu führte die Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag, Alice Weidel, aus:
„Das Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein wichtiger Meilenstein in der rechtsstaatlichen Auseinandersetzung mit der Corona-Maßnahmenpolitik der letzten anderthalb Jahre. Die juristische Ohrfeige für Markus Söder war überfällig. Der bayerische Ministerpräsident hat die ihm vom Souverän auf Zeit übertragene Macht missbraucht, um selbstherrlich und unter Missachtung des Übermaßverbots die Grundrechte der Bürger willkürlich zu beschneiden. Sein nunmehr auch höchstrichterlich bestätigtes ‚fragwürdiges Menschenbild‘, das statt eigenverantwortlicher Bürger nur unmündige Untertanen und potenzielle Rechtsbrecher wahrnimmt, disqualifiziert ihn für jede politische Führungsaufgabe in einem demokratischen Gemeinwesen. Markus Söder ist nach diesem Urteil endgültig reif für den Rücktritt.“
AfD-Co-Fraktionschef Tino Chrupalla greift überdies die Forderung des Ex-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier nach rechtsstaatlicher Aufarbeitung der Corona-Politik auf:
„Die Forderung des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier nach einer rechtsstaatlichen Aufarbeitung des Corona-Maßnahmenregimes bestätigt die Linie, welche die AfD-Fraktion als kritische Opposition zu dieser Politik des unerklärten und von der Verfassung nicht gedeckten Ausnahmezustands verfolgt hat. Die juristische und parlamentarische Auseinandersetzung mit Corona-Politik und Impfkampagne muss sowohl in den Ländern als auch auf Bundesebene geführt werden, um in künftigen Krisensituationen unverhältnismäßige Eingriffe in Freiheitsrechte zu vermeiden. Der neugewählte Deutsche Bundestag muss sich damit vordringlich befassen. Die nächste Bundesregierung steht in der Pflicht, noch vorhandene Grundrechtseinschränkungen unverzüglich und vollständig wieder aufzuheben.“