Unmittelbar vor der Videokonferenz von Noch-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den 16 Länderchefs sind erste Einzelheiten aus der Beschlussvorlage des Kanzleramtes durchgesickert. Laut Medienberichten werden Geimpfte und Genesene „von bundes- und landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen.“ Im Ergebnis läuft dieser scheinbar harmlose Satz auf eine ab jetzt Zweiklassengesellschaft hinaus: Nicht geimpfte Menschen werden mit einem permanenten und ab Oktober kostenpflichtigen Test-Terror überzogen, sofern sie am öffentlichen Leben teilhaben wollen!
Noch im August sollen entsprechende Testauflagen für praktisch alle Veranstaltungen und Einrichtungen gelten, bei denen Menschen außerhalb des privaten Bereichs mit anderen zusammenkommen. Ausdrücklich genannt werden in dem Papier u.a. Kultur- und Sportveranstaltungen, Gottesdienste, „körpernahe Dienstleistungen“, Sport in Studios oder Hallen. Zudem sollen Testpflichten in der Innengastronomie und bei Beherbergungsbetrieben vorgeschrieben sein. Antigen-Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein.
Für Geimpfte und Genesene reicht dagegen die Vorlage des Nachweises einer vollständigen Impfung oder bei Genesenen einer Infektion (und einer Impfung, wenn die Infektion länger als sechs Monate zurückliegt).
Walter Ulbricht lässt grüßen: Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen!