„Jeder/jede/jedes hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner/ihrer/seiner Persönlichkeit, soweit er/sie/es nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ So oder ähnlich könnte Artikel 2 Absatz 1 unseres Grundgesetzes lauten, sollte Annalena Baerbock („Grüne“) Merkel-Nachfolgerin werden!
Baerbock will im Fall, dass sie Kanzlerin wird, auf Gender-Gaga auch in Gesetzestexten achten. Sie sagte dem Berliner „Tagesspiegel“: „Ich will Politik für alle Menschen machen und das bedeutet, auch alle mit anzusprechen – und nicht nur mit zu meinen.“