Weil YouTube ein Video über Proteste gegen die Corona-Maßnahmen löschte und es trotz gerichtlicher Anordnung nicht zeitnah wieder freischaltete, verhängte das Oberlandesgericht Dresden ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 000 Euro. Möglicherweise ein historischer Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit.