Hammer-Urteil: OLG Dresden verhängt 100.000 Euro Ordnungsgeld gegen YouTube!

Es ist ein bahnbrechendes Urteil, das ganz neue Maßstäbe setzt – es ist vielleicht sogar ein historischer Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit: Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat gegen die Videoplattform YouTube ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt!

Hintergrund: Ende Januar hatte YouTube das Video eines Nutzers über Corona-Proteste in der Schweiz mit Verweis auf seine ,,Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19” gelöscht. Zu Unrecht, wie gerichtlich entschieden wurde. Statt das Video sofort wieder online zu stellen, ließ sich YouTube mehrere Wochen Zeit.

In seinem Beschluss vom 5. Juli spricht das OLG Dresden von einem vorsätzlichen und schweren Verstoß, wie „Welt am Sonntag“ berichtet. Das Gericht hatte am 20. April eine einstweilige Verfügung erlassen, der zufolge YouTube das Video unmittelbar wieder hätte online stellen müssen. Die Plattform kam dieser Auflage aber erst am 14. Mai 2020 nach.

 

Der renommierte Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel, der den Accountbetreiber vertrat und der zuletzt auch erfolgreich für den Deutschland-Kurier gegen YouTube vorgegangen war, hält die Entscheidung des Dresdner Oberlandesgerichts für richtungsweisend mit Blick auf die Meinungsfreiheit im Netz: „Mit dem historisch hohen Ordnungsgeld macht das Oberlandesgericht sehr deutlich, dass gerichtliche Entscheidungen einschränkungslos zu beachten sind, ganz egal, ob YouTube einen Verstoß gegen seine Richtlinien annimmt oder nicht.“

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