Bargeldeinschränkung neue Mogelpackung der EU | Markus Buchheit

Wieder einmal täuscht die EU-Kommission die Europäer. Mit einer Einschränkung der Bargeldnutzung und weiteren Maßnahmen will die EU angeblich den Kampf gegen Geldwäsche und Schwarzarbeit verschärfen. Doch der Eingriff in die Bargeldverwendung zieht den Verlust von Freiheit nach sich und schadet ökonomisch dem Verbraucher. Wir brauchen das nicht.

Das Maßnahmenpaket der Europäischen Kommission, mithilfe dessen „mehr Transparenz“ in Finanzmärkten, Geldkreisläufen und dem Finanzgebaren der EU-Bürger geschaffen werden soll, startet als „digitales Euro-Projekt“. „Wir treten in das Zeitalter des digitalen Geldes ein“, verkündete Fabio Panetta, Mitglied des Direktoriums der EZB, im EZB-Blog, um wenig später dort zu ergänzen, „dass der digitale Euro im Hinblick auf die Wahrung der Finanzstabilität eher als Zahlungsmittel denn als Anlageform verwendet wird“. Denn sein Geld digital anzulegen, kann für den Sparer aufgrund der Negativzinspolitik der EZB teuer werden. Börsenexperte Dirk Müller spricht von einer kalten Enteignung und meint: „Wenn es […] kein Bargeld mehr gibt, sind die Sparer dem Negativzins hilflos ausgeliefert.“ Zwar könnten Anleger dann in riskantere Anlagen gehen, doch es bliebe offen, „was da am Ende rauskommt“. Das Geld liegen zu lassen, würde bedeuten, es dem Negativzins auszuliefern und statt einer Rendite Verluste einzufahren. Auszahlung und auf einem Stick unter dem Kopfkissen lagern, geht wegen der technologischen Beschaffenheit des digitalen Euro ohnehin nicht.

Das Argument, der digitale Euro würde die Geldwäsche bekämpfen respektive unmöglich machen, ist unsinnig. Peter Helmes, früherer Haupt­geschäfts­führer der CDU/CSU-Mittel­stands­vereinigung, stellt fest: „[E]s darf erinnert werden, dass die großen Betrugsskandale der letzten Zeit, wie z. B. der Cum-ex-Steuerbetrug oder der Betrug bei Wirecard, bargeldlos abliefen. Und allen Versuchen zum Trotz: Bargeld bzw. das Bargeldloszahlen bleiben nach wie vor bei den Deutschen beliebt. Bargeld gilt für die meisten von uns so etwas wie gedruckte Freiheit.“ Auch Bundesbank-Vorstand Johannes Beermann sieht etwa eine Bargeldobergrenze als angeblich geeignetes Mittel zur Bekämpfung von Kriminalität kritisch: „Bislang gibt es keinen wissenschaftlich fundierten Beleg, dass mit Barzahlungsobergrenzen das Ziel erreicht wird, Geldwäsche zu bekämpfen.“ Die von der EU ins Spiel gebrachte Barzahlungsobergrenze von 10.000 Euro hält der Bundesverband deutscher Banken für eine „symbolische, politische Entscheidung“ ohne große Wirkung. Dazu käme die Beschränkung der Grundrechte durch eben jene Bargeldobergrenze, denn die Nutzungsmöglichkeiten des Bargeldes als Tauschmittel wären eingeschränkt. Im Übrigen haben Untersuchungen gezeigt, dass Geldwäsche auf elektronischen Wegen bereits seit Langem sehr effizient abläuft. Selbst die internationale Terrorfinanzierung findet über digitale Transaktionskanäle statt.

Und doch haben andere Staaten Digitalwährungen bereits in Erprobungsversuchen. So testet neben Schweden auch China seit März 2020 die staatliche Digitalwährung Chinese Digital Currency Electronic Payment (DCEP). Ende 2021 will Internetriese ‚Facebook‘ seine Währung Libra einführen. Profiteure der Bargeldabschaffung, die nicht nur laut Helmes einen erheblichen Eingriff in die Freiheit der Bürger darstellen würde, wären in jedem Fall einerseits die Industrie, die gigantische Datenmengen über Kunden und ihr Konsumverhalten gewinnen würde. Werbung ließe sich passgenau auf attraktive Käuferschichten und Zielgruppen zuschneiden. Anderseits wäre auch die Geldpolitik der EU ein Nutznießer der Bargeldabschaffung, da der Sparer und Verdiener in jedem Fall dem Negativzins ausgeliefert wäre. Auch die Banken könnten das Bargeldverbot als Stabilitätsfaktor entdecken. Denn falls es mal „eng“ wird, könnte relativ problemlos auf das Geld der Sparer und Kontoinhaber zurückgegriffen werden, die ihr Geld der Bank geliehen haben. Denn Geld auf dem Konto bedeutet nur, einen Anspruch auf eine Gegenleistung in Bargeld zu haben. Finanzexperte Dirk Müller: „Das einzig legitime Zahlungsmittel sind die Münzen und Scheine.“ Mit der geplanten Bargeldabschaffung wäre das einzige gesetzliche Zahlungsmittel für illegal erklärt. Auch hier bleibt der Sparer und Einzahler auf der Strecke, denn ohne Bargeld gibt es keinen Bank-Run in Krisenzeiten und dadurch auch kein Vermeiden des persönlichen Verlusts, da sich die Sparer einer Bankenpleite durch Abheben ihres Geldes nicht entziehen können.

Längst hat die EU zusätzliche beziehungsweise andere Gründe, die digitale Version des Euro voranzutreiben: So stehen etwa Vorwürfe im Raum, die EU tue nicht genug gegen Geldwäsche. Der Chefprüfer des Europäischen Rechnungshofs, Mihails Kozlovs, kam zu dem Entschluss, dass es bei der Verhinderung von Geldwäsche sowie beim Eingreifen nach Feststellung eines Risikos eine unzureichende Koordinierung auf EU-Ebene gibt. Kozlovs: „Die Schwächen der EU bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen ausgeräumt werden, und die Aufsicht durch die EU muss deutlich verstärkt werden.“ Anstatt also mit der anvisierten Bargeldabschaffung die Verantwortung auf die normalen Europäer zu lenken, ihre Grundrechte zu beschneiden und sie selbst gegebenenfalls unter Generalverdacht zu stellen, wenn mit größeren Bargeldmengen umgegangen wird, sollte die EU-Kommission genau die Kriminalität bekämpfen, die jede Geldwäsche verursacht. Nicht der ganz normale Finanztransaktionär sollte dem Kontrollwahn der Brüsseler Zentralokraten zum Opfer fallen, sondern der Kriminelle, der Kern des Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsproblems ist.

 


Markus Buchheit

ist Mitglied des Europäischen Parlaments und stellvertretender Delegationsleiter der AfD. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen auf Fragen des internationalen Handels, der Industriepolitik sowie des Verbraucherschutzes auf EU-Ebene.

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