Offensichtlich hätte die EU seit 2015, oder gar seit dem Ende des Warschauer Paktes kaum einen Flüchtling aufnehmen müssen, denn mit Ausnahme einiger türkischer Dissidenten, kam so gut wie kein Flüchtiger direkt aus dem Staat, in dem ihm Ungemach gedroht haben mag. Und was die EU völkerrechtlich nicht machen musste, das hätte sie auch jederzeit verhindern können. Sie hat es trotzdem nicht verhindert. Wieso das so ist, sehen Sie in einer Kolumne von Gunnar Beck, Europaabgeordneter der AfD.