Schärfere Klimaziele: Haben diese Richter noch alle linksgrünen Tassen im Schrank?

Vielleicht sollten unsere Verfassungsrichter in Karlsruhe ihre traditionell roten Roben doch besser gleich gegen grüne Gewänder wie auf dieser Fotomontage austauschen! »Im Namen des Volkes« oder vielmehr im Namen linksgrüner Ideologie gab das Bundesverfassungsgericht vier Klimaklagen teilweise statt und erklärte Teile der deutschen Klima-Gesetzgebung für verfassungswidrig.

Im Kern bedeutet das Urteil eine Verschärfung der ohnehin aberwitzigen Klimaziele der Bundesregierung. Auf Wirtschaft, Autofahrer und Verbraucher kommen jetzt noch schneller noch höhere Belastungen zu. Die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel, reagierte entsetzt auf das irre Klima-Urteil. Sie kritisierte:

»Vorrangige Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist die Wahrung der Grundrechte der Bürger und damit der Schutz unserer Verfassung. Mit seiner Entscheidung, welche die Bundesregierung nun dazu zwingt, die im Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele früher zu erreichen, schießt das Gericht aber über diese Aufgabe hinaus.«

Weidel betonte, das Klimaschutzgesetz komme »schon jetzt weitestgehend ohne wissenschaftliche Belege« aus, während es die Bedeutung Deutschlands beispielsweise in Sachen CO2-Ausstoß im weltweiten Vergleich deutlich überhöhe. Die von Karlsruhe geforderte Verschärfung der Klimaziele kommt für die AfD-Politikerin indes nicht allzu überraschend. Weidel wies darauf hin, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth (CDU), noch bis 2018 stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag war. » Klimakanzlerin Merkel zumindest dürfte Gefallen an dieser fragwürdigen Entscheidung finden«, merkte die AfD-Fraktionschefin süffisant an.

 

Wie begründet das Gericht die Entscheidung?

 

Das Bundes-Klimaschutzgesetz greift aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts zu kurz. Geklagt hatten die Klima-Sozialistin Luisa Neubauer (Grüne), der linksgrüne »Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland« (BUND) und neben Neubauer weitere Vertreter der Klima-Sekte »Fridays for Future«. Nun muss die Bundesregierung bis Ende 2022 nachlegen.

Wie das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag verkündete, reicht das verabschiedete Klimaschutzgesetz der Bundesregierung nicht aus. Zudem bemängelte das Gericht, dass Verfassungsbeschwerden nur durch natürliche Personen zulässig seien, nicht durch Umweltverbände. Die Richter verpflichten den Gesetzgeber, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Die irre Begründung: Die Kläger würden durch die Bestimmungen »in ihren Freiheitsrechten verletzt«. Die Vorschriften würden hohe Lasten für die Minderung der Emissionen unumkehrbar auf die Zeit nach 2030 verschieben. Um die im Pariser Klimaabkommen festgelegte Begrenzung des Temperaturanstiegs zu erreichen, müssten die dann noch notwendigen Minderungen immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Dadurch sei »praktisch jegliche grundrechtlich geschützte Freiheit gefährdet«.

Immerhin: Einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sah das Gericht (vorerst) nicht. Aber was nicht ist, kann ja noch werden!

 

Neubauer jubelt

Bundestag und Bundesrat hatten dem Klimapaket der Bundesregierung Ende 2019 zugestimmt. Es sieht u.a. höhere Preise für den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) vor. Für einzelne Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude wird festgelegt, wie viel Treibhausgase sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen. Diese Ziele müssen nun früher erreicht werden. Bedeutet: Auf Wirtschaft, Autofahrer und Verbraucher kommen noch schneller noch höhere Belastungen zu!

Klima-Sozialistin Neubauer jubelte auf Twitter: »WIR HABEN GEWONNEN!!!«

Neueste Beiträge

Beliebteste Beiträge

Ähnliche Beiträge