Diesen Unsinn behauptete Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock im ZDF-Sommerinterview 2020. Tatsächlich heißt es in Artikel 16a des Grundgesetzes: »Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.« Darauf könne sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.