Folgt auf den schier endlosen Corona-Lockdown demnächst in Deutschland der Klima-Lockdown? Das lässt sich, zu Ende gedacht, aus dem irren Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ableiten. Die international angesehene ›Neue Zürcher Zeitung‹ (NZZ) spricht im Zusammenhang mit dem linksideologischen Richterspruch aus Karlsruhe von einem »Diktat der Verfassungsrichter« und befürchtet schwerwiegende Konsequenzen für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland.
Das Leitmedium der Schweiz analysiert: Das aberwitzige Urteil aus Karlsruhe blende die weltweiten CO2-Emissionen einfach aus und schreibe eine »absolute, gerichtlich einklagbare grundgesetzliche Pflicht des deutschen Staates fest, als geeignet erachtete Maßnahmen zum Schutz des Weltklimas durchzusetzen« – also, wenn es Neubauer & Co. beliebt, zum Beispiel Klima-Lockdowns zur Reduzierung allein der deutschen (wohlgemerkt nicht der chinesischen und/oder der US-amerikanischen) CO2-Emissionen.
Die ›NZZ‹ erläutert weiter: Explizit statuiere das Bundesverfassungsgericht einen grundgesetzlichen Auftrag des Staates, das im Pariser Klimavertrag von 2015 formulierte Ziel umzusetzen, die langfristige Erwärmung des Weltklimas deutlich unter 2 Grad zu halten. Dabei akzeptiere das Gericht, dass die zu diesem Zweck beschlossenen Maßnahmen so einschneidend sein können, dass »dadurch praktisch jegliche grundrechtlich geschützte Freiheit gefährdet ist.«
Das, so bilanziert die ›NZZ‹, sei für die Richter nicht nur »in Ordnung«, es sei »geradezu die Pflicht des Staates«, solch extreme Maßnahmen zu erlassen. Diese würden im Ergebnis darauf hinauslaufen, dass dann »nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens« von drastischen Einschränkungen bedroht wären.
Mit anderen Worten: Bis zum Klima-Lockdown dürfte es dann nicht mehr weit sein! Wie prophezeite AfD-Fraktionschef Alexander Gauland unlängst im Deutschen Bundestag bei der Aussprache über Merkels Corona-Einsperr-Gesetz (»Bundesnotbremse«): »Wir sehen uns beim Klimaschutz wieder!«