Der Total-Lockdown (»Osterruhe«) ist zwar vom Tisch, aber es herrscht weiterhin Konfusion. Was gilt eigentlich an den Tagen von Gründonnerstag bis Ostermontag?
▶ Darf ich an Ostern meine Familie treffen?
Vom 1. bis zum 5. April gelten im Prinzip die gleichen Kontaktregelungen wie bisher: Es dürfen sich maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen, Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen. Paare gelten als ein Hausstand. So können sich nun etwa zwei befreundete Paare oder auch zwei Elternpaare mit ihren unter 14-jährigen Kindern treffen.
Daneben gilt aber weiter auch die sogenannte Notbremse. Sie sieht für Regionen oder Länder mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 vor, dass sich nur ein Haushalt und eine weitere Person treffen dürfen (Kinder bis 14 Jahre wiederum ausgenommen). Bayern kündigte bereits an, die »Notbremse« weiter anwenden zu wollen.
▶ Wann kann ich meine Ostereinkäufe erledigen?
Es bleibt dabei, dass man seine Ostereinkäufe ganz regulär am Gründonnerstag und am Karsamstag erledigen kann. Für den sogenannten Non-Food-Einzelhandel gelten regional unterschiedliche Regelungen je nach Inzidenzwert. Wie üblich bleiben an den Feiertagen Karfreitag sowie Ostermontag die Läden geschlossen.
▶ Darf ich in die Kirche gehen?
Religionsgemeinschaften wurden »gebeten«, Versammlungen über Ostern nur virtuell abzuhalten. Die katholische und die evangelische Kirche wollen aber auf Präsenzgottesdienste/-messen an Ostern nicht gänzlich verzichten und planen besondere Schutzvorschriften beim Betreten von Gotteshäusern.
▶ Wohin kann ich an Ostern innerhalb Deutschlands verreisen?
Reisen kann man im Prinzip überall hin, man findet außer bei Bekannten, Freunden oder Verwandten allerdings keine Unterkunft. Hotels und Ferienwohnungen bleiben auch an Ostern in allen Bundesländern für Touristen geschlossen. Übernachtungen sind weiterhin nur in Sonderfällen gestattet, etwa wenn man beruflich unterwegs ist oder wenn ein dringender Grund, zum Beispiel Todesfall im engsten Verwandtenkreis, vorliegt.
▶ Darf ich über Ostern ins Ausland reisen?
Das war zunächst noch unklar. Die Bundesregierung erwägt, Reisen in beliebte Urlaubsgebiete im Ausland vorübergehend zu unterbinden. Hiergegen gibt es aber verfassungsrechtliche Einwände. Hintergrund der Diskussion ist der vorübergehende Buchungsboom für Mallorca nach der Streichung der Lieblingsinsel der Deutschen von der Liste der Corona-Risikogebiete am 14. März. Damit wurde auch die Reisewarnung des Auswärtigen Amts aufgehoben. Der Schritt erfolgte, weil die Zahl der Neuinfektionen dort unter 50 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gesunken war. Damit ist der Urlaub auf Mallorca wieder ohne Quarantäne und Testpflicht bei der Rückkehr möglich.
▶ Kommen bundesweite Ausgangssperren?
Nach der Absage des Oster-Lockdowns wollen die meisten Bundesländer ihre Corona-Beschränkungen ab kommender Woche verschärfen. Geplant sind nächtliche Ausgangssperren in Regionen mit hohen Inzidenzwerten, im Kreis Neuwied (Rheinland-Pfalz) zum Beispiel von 21 Uhr bis 5 Uhr. Mehrere Länder, zum Beispiel Niedersachsen, planen zudem über die Feiertage ein Ansammlungsverbot. Demnach sollen auch unter Einhaltung von Mindestabständen Personenansammlungen im Freien untersagt werden, um »informelle Feierlichkeiten« zu unterbinden.
(mit Material von ›dpa‹)