Prof. Dr. Josef Franz Lindner ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Augsburg. Er hält den pauschalen Dauerlockdown bei weiter sinkenden Corona-Fallzahlen (»Inzidenzwert«) für verfassungswidrig: »Der Staat muss und kann nicht jeden Einzelnen vor Tod und Krankheit schützen!«
In einem bemerkenswerten Gastbeitrag in der ›Augsburger Allgemeinen‹ geht der renommierte Jurist Josef Franz Lindner auf grundsätzliche Aspekte des Lockdown-Irrsinns ein. Wir dokumentieren nachfolgend seine wichtigsten Aussagen:
»Das Grundgesetz verpflichtet zum Schutz von Gesundheit und Leben. Der Staat muss und kann indes nicht jeden Einzelnen vor Krankheit und Tod schützen; sonst müsste er Autofahren, Risikosportarten, Hochprozentiges und Tabakwaren verbieten sowie regelmäßige ärztliche Vorsorgeuntersuchungen anordnen.«
»Kaum wirksame Maßnahmen bei maximalem Freiheitseingriff sind unverhältnismäßig. Auch die (vor allem psychische) Gesundheit der Kinder und Jugendlichen ist in die Waagschale zu werfen, wenn man Schulen und Kitas monatelang schließt, ebenso wie die wirtschaftliche und soziale Stabilität unseres Landes in den Entscheidungsprozess einzubeziehen ist. Hierfür zeigt die Politik wenig Sensibilität. Doch das Grundgesetz sagt selbst: Die Gesundheit steht nicht über allem. Abwägung ist möglich und geboten.«
»Wir wollen die gesamte Volksgesundheit im Blick haben. Dazu gehört auch, alle Effekte eines Lockdowns in die Überlegungen einzubeziehen, etwa die Frage, inwieweit ein Lockdown die Menschen so stark belastet, dass andere Sterblichkeitsraten steigen, wie beispielsweise die Selbstmordrate. Wir haben uns auch gefragt, ob bei schwer kranken Menschen die Hemmschwelle vor dem Besuch eines Arztes wegen eines Lockdowns erhöht wird. Für Menschen ist es gesundheitlich schädlich, unfreiwillig isoliert zu werden.«
Das FAZIT des Augsburger Staatsrechtlers: »Die dauerhafte Fortführung des Status quo wird jedenfalls bei weiter sinkenden Inzidenzen verfassungswidrig.«