Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will offenbar die bislang geschützten Daten von 73 Millionen Kassenpatienten preisgeben. Diesen Verdacht legt zumindest eine neue Verordnung nahe.
Das »Digitale-Versorgung-Gesetz« vom November 2019 hatte die Weitergabe von Patientendaten durch das neu geschaffene staatliche Forschungszentrum an Dritte strikt verboten – »es sei denn, das Forschungszentrum genehmigt auf Antrag eine Weitergabe an einen Dritten im Rahmen eines nach Absatz 2 zulässigen Nutzungszwecks«. Aus der »Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung vom 19. Juni 2020« geht jetzt hervor, dass der ursprüngliche Satz »Die Nutzungsberechtigten dürfen die (…) zugänglich gemachten Daten nicht an Dritte weitergeben« komplett fehlt.
Im Klartext: Die sensiblen Gesundheitsdaten von 73 Millionen gesetzlich krankenversicherten Bürgern könnten für die Gesundheitsindustrie dank des früheren Pharma-Lobbyisten Spahn zu einem offenen Buch werden!