Das Ultimatum, welches das Bundesverfassungsgericht der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Begründung der Verhältnismäßigkeit ihrer Staatsanleihen-Kaufprogramme gesetzt hat, ist abgelaufen. Bundesregierung und Bundesbank haben die Vorgaben ohne konkrete Begründung unisono für erfüllt erklärt. Die Bundesbank kann daher an den Anleihekäufen der EZB weiter mitwirken.
Die Co-Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag, Alice Weidel, kritisierte das Vorgehen scharf: »Der Umgang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der EZB hat den Beigeschmack eines abgekarteten Spiels. Die hastig durchgewunkene Zustimmung der etablierten Mehrheit des Bundestags und der lustlos nachgeschobene Persilschein des Bundesfinanzministers, ohne dass wesentliche von der EZB vorgelegte Dokumente auch öffentlich gemacht worden wären, war dem Ernst der Sache nicht gerecht.«
Weidel nannte es »bedauerlich, dass die Bundesbank die Steilvorlage des höchsten Gerichts nicht genutzt hat, um vom desaströsen Kurs der EZB abzurücken. Das Volumen der Anleihekaufprogramme bedeutet Staatsfinanzierung über die Notenbanken in so gigantischem Ausmaß, dass sie die Euro-Dauerkrise noch verschärfen werden«. Die AfD-Politikerin begrüßte, dass die Kläger sich mit den bislang gegebenen Antworten nicht zufriedengeben wollen. Nunmehr bleibe »zu wünschen, dass das Bundesverfassungsgericht der Linie seines Urteils treu bleibt und der EZB klare Schranken aufzeigt«.
Kauft die EZB Firmenanleihen von den Kaimaninseln?
Unterdessen wurde bekannt: Die Europäische Zentralbank kauft offenbar zunehmend auch Anleihen von Unternehmen, die nicht in der Eurozone und noch nicht einmal in der EU ansässig sind. Zu diesen Unternehmen sollen etwa die Finanzabteilungen der Schweizer Konzerne Nestlé und Novartis, der US-Konzerne Coca-Cola und John Deere, der britischen Konzerne British American Tobacco und WPP sowie das in Hongkong ansässige, aber auf den Kaimaninseln registrierte Konglomerat CK Hutchison Group gehören.