Beschäftigten, die wegen Corona in Kurzarbeit sind, drohen 2021 teilweise saftige Steuernachzahlungen. Hintergrund ist laut Bundesverband Lohnsteuerhilfe: Die Leistung wird nachträglich auf das normale Gehalt angerechnet. Betroffen sind rund sieben Millionen Arbeitnehmer, die sich wegen der Corona-Hysterie aktuell in Kurzarbeit befinden. Sie müssen im kommenden Jahr eine gesonderte Steuererklärung machen. Dann könnte es für viele ein böses Erwachen geben – denn:
Kurzarbeitergeld selbst ist zwar steuerfrei, wird aber als Einkommen gewertet mit der Folge, dass der individuelle Steuersatz steigen könnte. Bedeutet: Für das reguläre Gehalt sind gegebenenfalls höhere Steuern fällig.